Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Teure Hauserbschaft

(Bonn) - „Vererbte Häuser oberhalb der Millionengrenze können bei falscher Testamentskonstruktion auch innerhalb der Familie erhebliche Steuerlasten auslösen.“ Davor hat der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Wolfgang Kastner, gewarnt. Wer z. B. als Alleineigentümer ein Haus im Steuerwert von 1,2 Mio. zunächst an seine Frau und diese später an das einzige Kind vererbe, löse durch diesen zweifachen Erbvorgang Erbschaftssteuern von über 200.000,00 Mark aus. Steuerlich erheblich günstiger sei es, wenn das Kind oder Kinder gleich zu Erben nach dem Tode des erstversterbenden Ehegatten eingesetzt werden und die Eltern sich stattdessen ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht am Nachlaß einräumen, oder bereits zu Lebzeiten Anteile am Hauseigentum - z. B. je 1/3 - auf Ehepartner und Kind übertragen werden. Hierdurch könne die steuerliche Belastung sogar auf „Null“ gedrückt werden, wenn auch die Ehefrau später ihren Anteil auf das Kind überträgt und das letzte Drittel an dem Hauseigentum frühestens zehn Jahre nach der Schenkung im Todesfall auf das Kind übergeht.

Näheres zur Steuerlast im Erbfall sowie Testamentsmuster enthalten die vom DGE-Präsident Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber „Sterben macht Erben“ und „Sterben und Steuern“, die zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich jeweils 2,00 DM Versandspesen direkt bei DGE-Präsident Wolfgang Kastner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich bestellt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Simrockallee 27 53173 Bonn Telefon: 0228/935570 Telefax: 0228/9355799

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