Pressemitteilung | Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V.

Teurer Schlaf: CDH gegen Bettensteuer bzw. Kulturförderabgabe

(Berlin) - Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH), Berlin, spricht sich nachdrücklich gegen die sogenannte Bettensteuer bzw. Kulturförderabgabe aus.

Vor dem Hintergrund von Steuerausfällen als Folge der Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungen in Hotels, gegen den die CDH seinerzeit erhebliche Bedenken geäußert hatte, spielen vermehrt Kommunen mit dem Gedanken, eine sogenannte Kulturförderabgabe oder - anders ausgedrückt - eine kommunale Bettensteuer einzuführen. Realität geworden ist dies bereits u.a. in der Stadt Köln, die seit dem 1. Oktober 2010 auf den Brutto-Übernachtungspreis eine Abgabe von 5 Prozent erhebt.

Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen u.a. für Stadtverschönerungsmaßnahmen und die Renovierung örtlicher Museen und Kulturbauten eingesetzt werden. Die Stadt Köln betont, dass die Kulturförderabgabe nicht eingeführt worden sei, um die reduzierte Mehrwertsteuer für Übernachtungen auszugleichen. Im Widerspruch dazu steht jedoch die Erklärung der Stadt Köln aus März 2010, in der sie darauf hinweist, dass die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Übernachtungen einen Spielraum eröffnet habe, der es den Kommunen erlaube, auf eigenes Risiko und im Wettbewerb untereinander Geld für die Kultur zu generieren, die auch den Gästen zu Gute komme. Mit der Einführung der Kulturförderabgabe fühlt sich die Stadt Köln in einer Art Vorreiterrolle. Dem Beispiel von Köln sind bereits andere Städte gefolgt wie Dortmund, Duisburg und Weimar. Andere Städte prüfen derzeit die Einführung dieser Abgabe.

Die neue Abgabe trifft vordergründig den Hotelier, der die Abgabe jedoch auf seinen Kunden abwälzen kann und wird, damit bewirkt dies einen Preisschub in der Hotellerie. Die neue Abgabe wird daher von der CDH massiv abgelehnt, da sich durch sie die Reisekosten der geschäftsreisenden Unternehmer, wie z.B. die der Handelsvertretungen, weiter erhöhen. Dies schadet dem Geschäftsreiseverkehr und damit der Wirtschaft insgesamt.

Statt an Preisschrauben zu drehen, sollten die Kommunen alles daran setzen, dass ihre Hotels für Geschäftsreisende preislich attraktiv bleiben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Geschäftsreisenden ihrer Kommune eines Tages den Rücken zudrehen. Dann aber ist endgültig Ebbe im Haushalt. Die Kulturförderabgabe droht somit, zum Gegenteil dessen zu werden, was sie eigentlich bewirken soll. In der Kongress- und Messestadt Köln, die sowieso nicht unter zu niedrigen Übernachtungspreisen leidet, werden die neuerlichen Preissteigerungen sicherlich nicht dazu beitragen, die Geschäftsreisetätigkeit zu fördern.

Ob die Kulturförderabgabe aber dauerhaft die klammen Kassen klingeln lässt, ist noch nicht ausgemacht. Der Fachverband für das Hotel- und Gaststättengewerbe, der DEHOGA, der die neue Abgabe mit Vehemenz bekämpft, bezeichnet die Kulturförderabgabe als unverhältnismäßig, ungerecht, bürokratisch und verfassungswidrig. Der DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf verschiedene Rechtsgutachten. Nach umfassender Prüfung seien die dortigen Verfassungsrechtler zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kulturförderabgabe vor den Gerichten keinen Bestand haben werde.

Auch aus Sicht der CDH muss die Stadt Köln das bürokratische Monster "Kulturförderabgabe bzw. Bettensteuer" sofort wieder zurück nehmen. In jedem Falle ist die Abgabe bis zur Klärung ihrer Verfassungsmäßigkeit auszusetzen. Ansonsten kann man Geschäftsreisenden nur empfehlen, rein vorsorglich schon einmal den Antrag auf Erstattung der Kulturförderungsabgabe zu stellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) Pressestelle Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 72625600, Telefax: (030) 72625699

(el)

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