THG-Quote: Minderungspotenziale aller Erneuerbaren voll ausschöpfen
(Berlin) - Heute endet die Konsultation des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur Novelle der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehrssektor. Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie BEE, begrüßt die Stoßrichtung des Entwurfs, mahnt aber noch weitere Nachbesserungen an, um bei der bislang unzureichenden Dekarbonisierung im Verkehr schnell aufzuholen.
“Wir begrüßen, dass die Novelle mittelfristig ein ambitioniertes Anwachsen der THG-Quote vorsieht. Sie verpflichtet Mineralölunternehmen zu stetig ansteigender Minderung des Treibhausgasausstoßes bei den von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffen und ist damit zusammen mit der dringend zu beschleunigenden Elektrifizierung aller Verkehrssegmente ein zentrales Steuerungsinstrument, um kurz- bis mittelfristig die längst überfälligen Fortschritte beim Klimaschutz im Verkehrssektor zu machen. Wichtig ist dabei, dass das gesamte Spektrum der verfügbaren klimaneutralen Optionen vollumfänglich zum Einsatz kommt. Dies gilt nicht nur für E-Mobilität und grünen Wasserstoff, sondern auch für Biokraftstoffe. Biokraftstoffe machen heute den Löwenanteil der bisher im Verkehrssektor erreichten CO2-Reduzierung aus und unterliegen strengen Anforderungen an die Nachhaltigkeit. Dass der Entwurf nun vorsieht, ihren Einsatz einzuschränken, ist daher aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar”, so die BEE-Präsidentin.
Der von der EU vorgegebene Rahmen für den Einsatz von Biokraftstoffen solle stattdessen vollumfänglich ausgenutzt werden, um neben der individuellen Mobilität künftig auch Schifffahrts- und Flugverkehr mit der THG-Quote zu erfassen. Dies hatte der BEE bereits 2024 in seinem Mobilitätsszenario dargestellt. Ebenfalls müsse aus Biogas gewonnener Ladestrom quotenfähig sein und die Potenziale von biogenem Wasserstoff voll genutzt würden. Diese Punkte seien im weiteren Verfahren noch zu korrigieren. Ein weiterer, entscheidender Aspekt sei die Einführung von Maßnahmen zur Betrugsprävention.
“Der THG-Quotenmarkt wurde in den vergangenen zwei Jahren durch gefälschte Zertifikate Opfer von betrügerischen Aktivitäten. Um das Vertrauen in diesen Markt wiederherzustellen und weiteren Schaden von heimischen Erzeugern abzuwenden, müssen die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen weiter ausgestaltet werden und zwingend spätestens zum 1. Januar 26 in Kraft treten. Um die Folgen des Betrugs zu kompensieren, braucht es zudem eine ambitioniertere Quote bereits im Jahr 2027. Dann nämlich kehren die aktuell nur vorübergehend eingefrorenen Fake-Zertifikate sowie weitere rechtmäßige Mengen in den Markt zurück. Dem muss frühzeitig und entschieden begegnet werden, damit das System nicht noch weiteren Schaden nimmt,” so Peter abschließend.
Für weitere Bewertungen des Entwurfs verweist der BEE auf die Stellungnahmen der Verbände Fachverband Biogas und HBB/BBE.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Frank Grüneisen, Pressesprecher(in), EUREF-Campus 16, 10829 Berlin, Telefon: 030 27581700
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