Thiesen: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist nicht verhältnismäßig
(Kiel) - Als nicht verhältnismäßig und zu stark in das hohe Gut der Vertragsautonomie von Bürgern und Unternehmen eingreifend bezeichnet der Landesvorsitzende der MIT in Schleswig-Holstein, Momme Thiesen, das am 18. August in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
"Es ist in hohem Maße bedauerlich, dass mit diesem Gesetz unnötige Belastungen für die Wirtschaft geschaffen wurden", so Momme Thiesen. "Jede Maßnahme gegen die Diskriminierung anderer ist absolut zu begrüßen und fußt auf der in unserer Verfassung festgelegten Unverletzbarkeit der Würde jedes Menschen.
Die Richtlinien der Europäischen Union sind allerdings mit den deutschen Regelungen und Vorgaben teilweise deutlich übertrieben umgesetzt worden. Insbesondere in die Vertragsfreiheit wird unverhältnismäßig stark eingegriffen.
Die daraus resultierenden Belastungen für die Wirtschaft, und hier vor allem wieder einmal für den Mittelstand, sind erheblich und in keiner Weise zu rechtfertigen.
Die Folgen dieses Gesetzes sind unberechenbar. So führt das neue Gesetz zum Beispiel zu großen Unsicherheiten bei Kündigungen und Stellenausschreibungen. Gleiches gilt für die Beweislastregeln, in denen vorgesehen ist, dass für das Nichtvorliegen einer Diskriminierung der Arbeitgeber die Beweislast zu tragen hat. Für die Betriebe bedeutet das im Endeffekt, dass eine deutlich umfangreichere Dokumentationspflicht für sämtliche Personalmaßnahmen erforderlich wird. Keine Personalentscheidung wird mehr umzusetzen sein, ohne dass sie vorher auf eine mögliche Diskriminierung hin geprüft wird. Der bürokratische Aufwand und damit natürlich auch die Kosten für die Betriebe werden wieder einmal unnötig vergrößert. Solche Bedingungen hemmen die Schaffung neuer Arbeitsplätze."
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