Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Thüringen: Haushaltseinsparungen durch höhere Belastung der Pflegebedürftigen

(Berlin) - Die prekäre Finanzlage (Thüringen hat noch keinen Haushalt für 2005) lässt alt Bekanntes wieder hervorkommen – nun ist im Freistaat der dritte Anlauf zu einer Änderung der Pflegeheimfinanzierung gestartet worden. Für die meisten Abgeordneten dürfte der entsprechende Gesetzesentwurf einen hohen Wiedererkennungswert haben: Geplant wird die ersatzlose Streichung der so genannten Kapitaldienst- oder Nutzungsentgeltförderung für Pflegeheime. Diese Förderung dient dazu, direkt die finanzielle Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner zu mindern und somit die Wettbewerbsverzerrung durch die vor allem aus Bundesmitteln erfolgte 100 Prozent-Förderung zahlreicher Einrichtungen auszugleichen.

„Damit schafft der Freistaat – entgegen seiner offiziellen Begründung – aber erst eine auf Dauer angelegte, neue Wettbewerbsverzerrung“, so Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). „Nicht vergessen werden darf auch, dass die Landesregelungen schon bisher einer Gruppe von Einrichtungen die Teilnahme am Wettbewerb erschwerte.“ Diese Heime erhielten bisher keinerlei Förderung, so Mauel. Auch eine Unterstützung der Heimbewohner in Form der Subjektförderung erfolge nicht und stelle damit bis heute eine gravierende Benachteiligung dar. Der Ausstieg aus der „Subjektförderung“ bedeute, dass eine deutlich höhere finanzielle Belastung der pflegebedürftigen Bürger Thüringens billigend in Kauf genommen werde, um hieraus Einsparungen im Landeshaushalt zu erzielen.

Mauel: „Wenn nach einer Gesetzesänderung bei unverändertem Gesamtentgelt in zahlreichen Einrichtungen bis zu 450 Euro an zusätzlicher Belastung auf die Bewohnerinnen und Bewohner zukommen, wird eine massiv ungleiche Belastung erst durch gesetzgeberisches Handeln geschaffen.“

Anstatt nun für eine Gleichstellung zu sorgen und alle nicht aus Bundesmitteln geförderten Einrichtungen in die Kapitaldienst- oder Nutzungsentgeltförderung einzubeziehen, wird Kahlschlagpolitik betrieben: Geplant ist die Abschaffung der bisherigen Förderung ab dem 1. Juli 2005. Aus – höchst berechtigter – Furcht vor dem Zorn der Betroffenen ist eine Bestandsschutzregelung für die jetzigen Bewohner und Bewohnerinnen vorgesehen. Tritt die geplante Änderung der Pflegeheimfinanzierung in Kraft, müssen aber alle später einziehenden – bei gleicher Leistung des Heimes – wesentlich höhere Entgelte bezahlen.

Neben den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Pflegeheimen dürften vor allem auf die Kommunen noch nicht abzusehende Probleme zukommen. Darauf weist die bpa-Landesbeauftragte Cornelia Albrecht hin: „Der Freistaat will sich aus der Finanzierung der Investitionen von Pflegeeinrichtungen zurückziehen und überträgt die Verantwortung vom Land auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese müssen die zu erwartende, verstärkte Abhängigkeit der Heimbewohner von der Sozialhilfe finanzieren.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889

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