Pressemitteilung | Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt)

Tierärzte informieren: Landgericht Berlin stoppt unlautere Werbemethoden der Firma SmartVet GmbH

(Frankfurt) - Die Firma SmartVet GmbH betreibt in Gelsenkirchen eine Tierarztpraxis unter der Bezeichnung „SmartVet Tierarztpraxis“. In verschiedenen Flyern warb das Unternehmen für die von ihm angebotenen und durchgeführten Leistungen.

Das Landgericht Berlin hat nun im Wege einer einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € untersagt, die Verlosung eines „Gesundheitschecks“ anzukündigen oder durchzuführen, wenn dies wie folgt geschieht:

„Gewinnen Sie mit Fressnapf und SmartVet einen Gesundheitscheck für Ihr Haustier! Alle Gewinner werden von uns persönlich benachrichtigt!“

Das Landgericht Berlin sah in den beanstandeten Werbeaussagen einen Verstoß gegen die Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes, nach denen u. a. außerhalb der Fachkreise nicht mit Preisausschreiben für Verfahren, die u. a. zur Erkennung von Krankheiten dienen, geworben werden dürfe.

Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. und die Tierärztekammer Westfalen-Lippe begrüßen diese Entscheidung, weil das Gericht unmissverständlich zu verstehen gegeben hat, dass auch nicht-tierärztliche Institutionen, die tierärztliche Leistungen anbieten und durchführen, an die Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Heilmittelwerbegesetzes gebunden sind und sich demzufolge durch breit angelegte Werbeaktionen keine ungerechtfertigten Vorteile gegenüber den niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzten verschaffen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. Pressestelle Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6698180, Telefax: (069) 6668170

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