Pressemitteilung | Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG)

Tierrechtler brechen in Ställe ein - 250 Puten tot, Landwirt verletzt / Geflügelwirtschaft verurteilt militanten Aktivismus aufs Schärfste

(Berlin) - Es mutet an wie ein schlechter Krimi - und zeigt, wie radikal und rücksichtslos manch selbsternannte Tierschützer ihre Ziele verfolgen und dabei Leid und Tod der Tiere billigend in Kauf nehmen. In der Nacht zum heutigen Montag sind drei Tierrechtsaktivisten in einen Putenstall im baden-württembergischen Ilshofen eingebrochen. Einer der Eindringlinge lieferte sich einen nächtlichen Kampf mit dem durch den aktivierten Bewegungsmelder alarmierten Putenhalter.

Der Tierrechtsaktivist verfolgte den Landwirt vom Stall bis in dessen Wohnhaus, wo er vom Landwirtsehepaar in ein Zimmer eingesperrt und im An-schluss der Polizei übergeben werden konnte. Der schutzsuchende Landwirt wurde dabei vom militanten Aktivisten durch eine Pfefferspray-Attacke derart schwer verletzt, dass er ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Nur wenige Stunden zuvor war bereits in eine Putenhaltung im 70 Kilometer entfernten Leutenbach eingebrochen worden: Hier bemerkte der Landwirt am gestrigen Sonntagabend Einbruchsspuren am Aufzuchtstall - und musste bei einer anschließenden Kontrolle im benachbarten Putenhennenstall feststellen, dass rund 250 Tiere einer offenbar durch den Einbruch verursachten Panik zum Opfer gefallen waren.

"Eine derart rücksichtslose Vorgehensweise ist illegal und aufs Schärfste zu verurteilen", empört sich Dr. Thomas Janning, Geschäftsführer des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) und des im ZDG organisierten Verbands Deutscher Putenerzeuger (VDP). "Wo Menschen unmittelbar bedroht und hunderte Tiere in den Tod getrieben werden, ist jedwedes Maß einer sinnvollen gesellschaftlichen Auseinandersetzung zum Thema Tierschutz überschritten."

Fragwürdiges Geschäftsmodell selbst ernannter Tierrechtsgruppen

Das fragwürdige Geschäftsmodell selbst ernannter Tierrechtsgruppen - nämlich durch nächtliche Stalleinbrüche Bilder zu generieren, die tierschutzwidrige Zustände erst herstellen - war zuletzt Ende April Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung. Das Gericht stellte dabei fest, dass die von den Aktivisten als Beleg für eine vermeintlich qualvolle Legehennenhaltung ins Internet gestellten Bilder nicht weiter verbreitet werden dürfen. Die Meta-Daten der Bilddateien der Tierrechtsaktivisten ergaben, dass eine qualvoll verendete Henne erst nach dem Eindringen der Tierschützer verunglückte, als sie - offenbar vom Scheinwerferlicht aufgeschreckt - zu fliehen versuchte und sich in der Stalleinrichtung verfing. Den minutenlangen Todeskampf der Henne filmten die Tierschützer als Beleg für vermeintlich schlechte Zustände im Stall, statt dem eingeklemmten Tier zu helfen. Ähnlich dürfte es sich im aktuellen Fall mit den rund 250 verendeten Puten verhalten: Die tödliche Massenpanik war offenbar erst durch den Einbruch ausgelöst worden.

"Tierverachtendes Verhalten verdient unsere tiefste Missbilligung"
"Das ist ein tierverachtendes Verhalten, das unsere tiefste Missbilligung verdient", zeigt sich Dr. Thomas Janning angesichts derart fragwürdiger Praktiken der selbst ernannten Tierschützer zutiefst besorgt. Auch die beiden betroffenen Putenhalter haben bereits heute mit anwaltlicher Unterstützung Strafanzeige gegen die Eindringlinge gestellt. Janning: "Als Geflügelwirtschaft werden wir im Interesse jedes einzelnen Landwirts derartige Vorfälle nicht akzeptieren und in aller Konsequenz dagegen vorgehen."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 288831-10, Fax: (030) 288831-50

(sy)

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