Pressemitteilung | Deutscher Tierschutzbund e.V.

Tierschutzbund appelliert an Bundesrat: Tiertransport-Verbot in Drittstaaten voranbringen

(Bonn) - Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Mitglieder des Bundesrats, am 12. Februar einer Entschließung zuzustimmen, welche die Bundesregierung auffordert, ein Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittstaaten zu prüfen. Der Agrarausschuss des Bundesrats hatte sich bereits am 25. Januar für den von Nordrhein-Westfalen eingebrachten Antrag ausgesprochen.

"Die Bundesregierung muss die tierschutzwidrigen Langstreckentransporte in bestimmte Risiko-Drittländer per se untersagen. Es darf nicht sein, dass Zuchtunternehmen rechtliche Schlupflöcher nutzen oder bestehende Transportverbote unterlaufen, indem sie Routen über solche Bundesländer oder EU-Staaten wählen, die weniger streng hinsehen", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der Deutsche Tierschutzbund und seine 16 Landesverbände haben sich mit ihrem Appell, der Empfehlung des Agrarausschusses zu folgen, vorab an die Bundesratsmitglieder gewandt. "Die Bundesregierung darf sich angesichts der gravierenden Missstände nicht länger herausreden und die Verantwortung auf die Länder und die Amtsveterinäre abwälzen. Die Zeit zu handeln ist jetzt!", so Schröder. Bereits im Juni 2019 sah der Bundesrat dringenden Handlungsbedarf, um den Tierschutz bei Exporten zu verbessern. An den Transportbedingungen hat sich seitdem nichts geändert. Die Transporte finden trotz der bekannten Missstände weiterhin statt. Anders als in Deutschland hat die niederländische Regierung bereits ein Exportverbot in Drittstaaten ausgesprochen.

Leiden ohne Grenzen

Da Langstreckentransporte für Tiere extrem belastend sind, Tierschutzvorschriften nicht bis zum Zielort eingehalten werden, der angedachte Aufbau einer Milchwirtschaft in den jeweiligen Ländern de facto nicht erfolgt und den Rindern eine grausame Schlachtung bevorsteht, die in Deutschland eine Straftat darstellen würde, weigern sich immer mehr Veterinärämter solche Transporte abzufertigen. Den Rückhalt, den sie dafür von den zuständigen Landesministerien erhalten, auch in Form von Erlassen, ist unterschiedlich. Letztendlich sind es weiterhin die Veterinärämter, die entscheiden müssen, unter welchen Bedingungen sie einen Transport zulassen oder mit welcher Begründung sie ihn ablehnen. Weil eine bundesweite Regelung fehlt, wurden Veterinärämter in der Vergangenheit bereits nach Klagen von Zuchtunternehmen juristisch angewiesen, bereits abgelehnte Transporte trotzdem abzufertigen. Sofern auf der Route eine 48-stündige Pause eingelegt würde, handele es sich um zwei Transporte und die deutschen Behörden seien nur für die Genehmigung der ersten Etappe verantwortlich, urteilte zum Beispiel der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) am 21. Januar 2021. Die Amtsveterinäre müssten Transporte trotz des in Bayern geltenden Verbots in bestimmte Drittstaaten genehmigen - auch wenn klar ist, dass die zweite Etappe und die Schlachtung am Zielort nicht mit EU-Recht vereinbar sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V. Pressestelle In der Raste 10, 53129 Bonn Telefon: (0228) 604960, Fax: (0228) 6049640

(mj)

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