Tierschutzbund zur Agrarministerkonferenz / Wolf ins Bundesjagdgesetz und Kupierverzicht beim Schwein
(Bonn) - Zu zwei der tierschutz-relevanten Anträge, die vom 24. bis 26. September auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Heidelberg diskutiert werden, äußert sich Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
zu TOP 32 - „Artenschutzrechtliche Überführung des Wolfes aus dem Bundesnaturschutzgesetz in das Bundesjagdgesetz“:
„Die Entnahme von Wölfen, die wiederholt Weidetiere reißen oder problematisches Verhalten zeigen, ist nach den bestehenden Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes bereits rechtlich möglich. Die nun geplante Überführung des Wolfs in das Jagdrecht basiert nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern auf populistischen Argumenten und Klientelpolitik. Wenn zudem künftig alle rechtlichen Fragen zum Wolfsmanagement ausschließlich über das Jagdrecht geregelt werden sollen, würde sprichwörtlich der Bock zum Gärtner gemacht. Es bleibt dabei auch völlig unklar, wie künftig das Monitoring der Länder aufgearbeitet werden soll, was bisher über das Bundesamt für Naturschutz erfolgt. Wir fordern die Mitglieder der AMK auf, diesen Antrag abzulehnen und sich für eine sachlich fundierte Lösung einzusetzen.“
Zu TOP 38 - „Nationaler „Aktionsplan zum Kupierverzicht beim Schwein“ – erforderliche Regelungen zur Durchsetzung“:
„Der Antrag trifft den Kern des Problems: Beim Schwanzkupieren von Ferkeln dürfen nicht nur die Ferkelbetriebe, sondern müssen auch die Halter von Aufzucht- und Mastschweinen in die Verantwortung genommen werden. Eine wirksame Umsetzung des Kupierverzichts ist nur dann möglich, wenn alle Schweinebetriebe ihr Management und die Haltungsbedingungen für die Tiere nachhaltig verbessern. Der Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz, der aus der letzten Legislaturperiode noch in der Schublade liegt, würde hier einen positiven Schritt nach vorne bedeuten – der Antrag erkennt dies zu Recht an. Auch angesichts des Staatsziels Tierschutz ist es Aufgabe der amtierenden Bundesregierung, die Novellierung des Tierschutzgesetzes zu vollenden.”
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V., In der Raste 10, 53129 Bonn, Telefon: 0228 604960