Pressemitteilung | VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz

Tierschutzerfolg - Bundesrat verkündet das Ende der Käfighaltung bei Legehennen und Mindestanforderungen an die Haltung von Mastputen

(Berlin/Hamburg) - Heute wurden im Bundesrat gleich zwei tierschutzrelevante Entscheidungen getroffen. Zum einen soll die Kleingruppenhaltung bei Legehennen bis 2025 abgeschafft werden, in besonderen Ausnahmefällen bis 2018. Zum anderen wurden erstmals Mindestanforderungen für die Haltung von Mastputen festgelegt.

Es ist offiziell - Deutschland wird käfigfrei

VIER PFOTEN begrüßt diesen Meilenstein im deutschen Tierschutz. Nach jahrelangen Verhandlungen mit der Bundesregierung wurde das Ende der Käfighaltung endlich beschlossen. Der Abschnitt in der Nutztierhaltungsverordnung über die Kleingruppenhaltung, der jahrelang als verfassungswidrig galt, wurde nun ersetzt. Die tierquälerische Käfighaltung ist somit offiziell ein Auslaufmodell in Deutschland.

Allerdings können weiterhin Käfigeier aus dem Ausland in deutschen Supermärkten oder Bäckereien landen, und zwar in Produkten verarbeitet. Um den Verbrauchern auch hier eine unabhängige Wahl zu ermöglichen, ist es notwendig, ein Kennzeichnungssystem für die Haltungsstandards verarbeiteter Eier einzuführen - so, wie bei frischen Eiern.

Denise Schmidt, Kampagnenleiterin bei VIER PFOTEN:
"Wir begrüßen diesen Tierschutz-Erfolg für Deutschland und hoffen, dass auch weitere Länder diesen Schritt gehen, sodass gar keine Käfigeier mehr konsumiert werden, auch nicht als versteckte Eier in verarbeiteter Form in Produkten."

Mehr Schutz für Mastputen

Der zweite Ratsbeschluss zur Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um einen Abschnitt über Haltungsanforderungen für Mastputen ist ein weiterer Fortschritt, da es bisher keine spezifischen rechtlichen Regelungen zur Haltung von Mastputen gab. Die vorgeschlagenen Anforderungen sind allerdings noch zu gering, um dem Wohlbefinden der Tiere Rechnung zu tragen. So ist die Besatzdichte viel zu hoch angesiedelt und es wird weder auf die Genetik der Tiere noch auf das Kupieren der Schnäbel eingegangen.

Puten werden in drangvoller Enge in strukturlosen Ställen gehalten. Aufgrund der zu hohen zulässigen Besatzdichte und Beschäftigungsmangel entwickeln die Tiere Verhaltensstörungen und verletzen sich gegenseitig. Deshalb wird ihnen routinemäßig der Oberschnabel kupiert. Bei dieser äußerst schmerzhaften Prozedur wird lebendes Gewebe einschließlich Knochen entfernt, die Ursachen der Verhaltensstörung werden jedoch nicht beseitigt. Bei einer überwiegenden Anzahl der Tiere ist der Schnabelschluss nicht mehr gewährleistet; sie können ihre Nahrung nur noch schaufelnd aufnehmen. Von starken und chronischen Schmerzen ist auszugehen.

Denise Schmidt, Kampagnenleiterin von VIER PFOTEN:
"Bei Mastputen ist ein entscheidender Punkt für das Wohl der Tiere, dass sie nicht zu schnell an Gewicht zunehmen. VIER PFOTEN fordert deshalb eine Begrenzung der durchschnittlichen Tageszunahme. Außerdem müssen die Haltungsbedingungen den Bedürfnissen der Tiere angepasst werden. Das routinemäßige Schnabelkupieren gehört verboten, ausreichend Bewegungsfläche sowie ein überdachter Außenklimabereich sollten verpflichtend sein."

Quelle und Kontaktadresse:
VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz Pressestelle Schomburgstr. 120, 22767 Hamburg Telefon: (040) 399249-0, Fax: (040) 399249-99

(cl)

NEWS TEILEN: