TKG-Novelle: Länder fordern Anrufung des Vermittlungsausschusses / VATM: letzte Chance für Investitions- und Rechtssicherheit
(Berlin) - Die Bundesländer Niedersachsen und Hamburg haben sich heute in einem Antrag an den Wirtschaftsausschuss des Bundesrates dafür ausgesprochen, wichtige Punkte der TKG-Novelle zu ändern. Der VATM begrüßt diesen Vorstoß in letzter Minute ausdrücklich.
Die Länder kritisieren zu Recht, dass der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung das eigentliche Ziel, Innovationen zu ermöglichen und Infrastrukturinvestitionen zu fördern, konterkariert, wertet VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Ebenso richtig ist die in dem Antrag geäußerte Befürchtung, dass dadurch eine wettbewerbsbehindernde Rückkehr zum Monopol gesetzlich festgeschrieben wird.
Als zweiten gravierenden Mangel kritisiert der Antrag die Einschränkung der Ermessensspielräume des nationalen Regulierers, die die TKG-Novelle in der vorliegenden Form EU-rechtswidrig mache. Die EU-Rechtswidrigkeit sei insbesondere durch die gesetzlichen Vorgaben des Vorzugs einzelner Regulierungsziele und des Kriterienkatalogs für die Definition neuer Märkte begründet, weiterhin dadurch, dass Eingriffsmöglichkeiten erst bei langfristiger Wettbewerbsbehinderung gegeben seien.
Der Antrag bemängelt schließlich, dass im TKG-Änderungsgesetz keine Regelung für die effiziente Ausgestaltung einer sektorspezifischen Missbrauchskontrolle enthalten ist. Im Ergebnis bestehe durch das von der EU-Kommission angekündigte Vertragsverletzungsverfahren eine erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheit für alle Marktteilnehmer.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember die letzte Chance, die berechtigten Einwände gegen die TKG-Novelle in ihrer jetzigen Form zu berücksichtigen, führt der VATM-Geschäftsführer aus. Dem Antrag Niedersachsens und Hamburgs sollte gefolgt werden, damit die zu Recht kritisierten Mängel des Gesetzes in letzter Minute doch noch beseitigt werden können. Damit würde die nötige Investitionssicherheit für alle Anbieter hergestellt und EU-Rechtskonformität gewährleistet, so Grützner abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM)
Geschäftsstelle
Wolfgang Heer, Pressesprecher
Oberländer Ufer 180-182, 50968 Köln
Telefon: (0221) 3767723, Telefax: (0221) 3767726
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