Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Toll Collect spielt „im Auftrag des Bundes“ weiter Monopoly

(Frankfurt am Main) - 3 Tage vor dem Start der Lkw-Maut teilte Toll Collect seinen über 70.000 Nutzern mit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien geändert und würden, sofern man nicht widerspreche, in Kraft treten. Was Toll Collect den Unternehmern nicht mitteilte, waren die Änderungen im einzelnen, die massive Einschränkungen bei der Haftung und den Einspruchsfristen gegen Rechnungen vorsehen.

Der BGL hatte sich deshalb an das Bundeskartellamt gewandt und auch Toll Collect gebeten, die einseitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals zu überdenken. Anlässlich eines Treffens mit den Verkehrsverbänden, dem BAG, dem BMVBW und Toll Collect wurde auf eine Bewertung des Vorgangs durch Toll Collect mit dem Hinweis auf die laufenden Prüfungen des Bundeskartellamts verzichtet.

Wie es scheint, sind die Bürokraten bei Toll Collect jedoch nicht vom „Monopolyspielen“ abzuhalten. Transportunternehmen, die sich ausdrücklich gegen die Annahme der neuen Geschäftsbedingungen ausgesprochen haben, erhalten Kündigungsschreiben zum 31.3.2005. Darin wird klargestellt, dass sie sämtliche Geräte zur Mauterfassung im Fahrzeug ausbauen zu lassen hätten und auch am Internetverfahren nicht mehr teilnehmen dürften. Sie werden damit von Toll Collect in das manuelle Verfahren an Automaten „verbannt“, von dem jeder weiß, dass damit die logistische Leistungsfähigkeit und Flexibilität des Unternehmens verloren geht. Vom Abwarten einer Entscheidung des Bundeskartellamts keine Spur.

Das dreiste Kündigungsschreiben trägt keine Unterschrift und kennt auch keinen direkten Ansprechpartner. Statt dessen trägt es das Signum: „Im Auftrag des Bundesamtes für Güterverkehr“, was objektiv den tatsächlichen Rechtsverhältnisse zuwider läuft. „Hier versucht ein Unternehmen Monopoly mit pseudo-amtlichen Kompetenzen zu spielen. Es wird Zeit, diesem unverschämten Spiel ein Ende zu setzen“, meint BGL-Präsident Hermann Grewer. Der BGL werde in jedem Falle die Rechte seiner Mitglieder wahren und geeignete Schritte einleiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

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