Treffen der Artikel-29-Datenschutzgruppe in Brüssel zum Thema Vorratsdatenspeicherung am 21. Oktober / Eco-Verband warnt vor sinnloser Speicherung der Internetvorratsdaten / Weiterhin zahlreiche offene Fragen in den Entwürfen zur EU-Vorratsdatenspeicherung
(Berlin) - Im Vorfeld des Treffens der Artikel-29-Datenschutzgruppe - dem unabhängigen Beratungsgremium der Europäischen Kommission in Fragen des Datenschutzes - zum Thema Vorratsdatenspeicherung am kommenden Freitag, 21. Oktober, in Brüssel, weist der Verband der Deutschen Internetwirtschaft eco erneut auf die noch immer unklare Definition der zu speichernden Daten im Bereich Internet hin.
Weder im Richtlinienvorschlag der Kommission noch im Rahmenbeschluss des Rates wird der fachlichen Diskussion darüber Rechnung getragen, welche Daten technisch überhaupt sinnvoll zu speichern wären. In einer Anhörung technischer Experten der EU-Kommission in Brüssel wurde letzte Woche deutlich, dass beispielsweise hinsichtlich der Problematik der Speicherung des Datenverkehrs in öffentlichen Bereichen wie Internetcafés und kostenfrei verfügbaren öffentlich zugänglichen Netzen keinerlei Problembewusstsein besteht.
Der Verband kritisiert daher weiterhin die umfangreiche Liste der zu speichernden Daten, die den Besonderheiten und der Komplexität des Internets nicht gerecht wird. Bereits angesichts der zahlreichen ungeklärten Fragen der Datenspeicherung im Internetsektor macht der aktuelle Richtlinienvorschlag keinen Sinn," so Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco. Unabhängig von der politischen Diskussion um die Verhältnismäßigkeit und datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der begehrten Speicherung muss doch zunächst geklärt werden, welche Daten überhaupt effizient für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in der Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt werden könnten. Diese Frage können weder Kommission noch Rat im Bereich der Internetdaten bisher beantworten." Darüber hinaus sei bei einigen Voice-over-IP Diensten die Auffindbarkeit, geschweige denn die Speicherung vermeintlich relevanter Daten für Provider überhaupt nicht möglich.
Betroffen von der Vorratsdatenspeicherung wären alle Unternehmen, die Dienstleistungen im Bereich Internet, Telefonieren, eMailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten und File-Sharing anbieten.
Die Einführung der Speicherpflicht gefährdet wegen der damit verbundenen immensen Kosten die Geschäftsgrundlage insbesondere vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen. Die geforderten Verbindungs- und Standortdaten würden allein bei den Unternehmen der Internetwirtschaft zu einem mindestens 1.000 mal höheren Speicheraufkommen führen.
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