Trennungsgebot zwischen Polizei und Militär nicht als Wahlkampfthema missbrauchen
(Berlin) - Die Debatte um ein Aufweichen des Jahrzehnte lang bewährten grundgesetzlichen Trennungsgebots zwischen den Einsätzen von Polizei und Bundeswehr dürfe nicht, so Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), als Wahlkampfthema missbraucht werden. Freiberg: "Die kriminellen Machenschaften von Piraten in den Gewässern vor Somalia werden heute (11. Mai 2009) ein paar Monate vor der Bundestagswahl instrumentalisiert, um einen alten Wunsch von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble wieder zu beleben. Auf die geplante Geiselbefreiung am Horn von Afrika ist aber nicht wegen fehlender rechtlicher Grundlagen verzichtet worden, sondern aufgrund der komplexen Einsatzlage sowie fehlender technischer Ausrüstung. Vor diesem Hintergrund die Grenzen zwischen militärischen und polizeilichen Einsätzen verwischen zu wollen, ist ein gleichermaßen ignorantes wie durchschaubares Wahlkampfmanöver, dass der fundamentalen Bedeutung des Themas nicht angemessen ist."
Freiberg forderte die Akteure der Debatte auf, zur Sachlichkeit zurückzukehren. Es sei jetzt geboten, genau zu prüfen, woran es gelegen habe, dass der Einsatz nicht so gelaufen sei, wie zunächst geplant. Der GdP-Vorsitzende: "Ich kann mir kein Szenario vorstellen, bei dem Bundeswehr und Polizei nicht im Rahmen der in Artikel 35 des Grundgesetzes geregelten Amtshilfe zusammenarbeiten können, ohne das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zu verletzen."
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft der Polizei - Bundesgeschäftsstelle (GdP)
Rüdiger Holecek, Pressesprecher
Stromstr. 4, 10555 Berlin
Telefon: (030) 3999210, Telefax: (030) 399921200
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