Trittins Vision zur Restmüllentsorgung gefährdet
(Köln) - Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft sieht die politische Vision Trittins zur Restmüllentsorgung gefährdet. Diese sieht vor, dass die Behandlungstechniken bis spätestens 2020 so weiterentwickelt und ausgebaut werden, dass alle Siedlungsabfälle in Deutschland vollständig und umweltverträglich verwertet werden.
Der Generalanwalt beim EuGH, Francis G. Jacobs, hat sich in seinem Schlussantrag zu einem Verfahren, in dessen Mittelpunkt die Frage der Einstufung der Verbrennung von Hausmüll in Müllverbrennungsanlagen (MVA) als Beseitigungs- oder Verwertungsverfahren steht, allerdings für die Einstufung als Beseitigungsverfahren entschieden.
Schließt sich der EuGH in seinem Urteil diesem Votum an, wird die Entsorgungswirtschaft in Deutschland vor nicht unerhebliche Probleme gestellt. Denn unstrittig dürfte sein, dass der in dieser Rechtssache (C-458/00) verwandte Begriff des Hausmülls auch die gewerblichen Siedlungsabfälle umfasst. Damit müsste die in Deutschland weit verbreitete und von der deutschen Verwaltungsrechtsprechung anerkannte Methode der Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen in Müllverbrennungsanlagen neu bewertet werden. Den MVA würde praktisch der Verwertungsstatus genommen. Dies habe letztlich zur Folge, so der Verband weiter, dass in den deutschlandweit 58 Müllverbrennungsanlagen künftig nicht mehr verwertet werden könne. Damit könne Trittins Vision der vollständigen Restmüllverwertung bis 2020 möglicherweise in unerreichbare Ferne gerückt werden.
Der BDE als ständiger Befürworter des Verwertungsvorranges würde dies zutiefst bedauern. Daher reicht die private Entsorgungswirtschaft der Politik die Hand, alle zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
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