Trotz bereits erfolgter Verurteilung des Täters fordert die Deutsche Kinderhilfe den verstärkten Einsatz von Bild- und Tonaufnahmen bei Fahndungen gegen Pädoverbrecher
(Berlin) - Keine 24 Stunden nach der mutigen Veröffentlichung von Ton- und Videosequenzen eines Pädoverbrechers durch das Bundeskriminalamt konnte dieser gestern (16. September 2009) verhaftet werden. Nach dem aufsehenerregenden Fahndungserfolg in der Fernsehsendung Aktenzeichen XY vom 5. August 2009 ist damit erneut mit dem Mittel der öffentlichen Kenntlichmachung eines Straftäters die Verhaftung eines Sexualstraftäters gelungen. Auch wenn der Täter bereits verurteilt worden ist und seine Strafe verbüßt hat, zeigt die schnelle Festnahme wie effektiv diese Methode ist.
Von diesem effektiven Mittel muss deutlich häufiger Gebrauch gemacht werden. Viele Pädoverbrecher wähnen sich in der Anonymität des Internets sicher und stellen sich dort mit Ihren Opfern als "Trophäen" aus. Häufig sind auf den Aufnahmen jedoch Details aus den Wohnungen und dem Umfeld zu erkennen, die zu einem Fahndungserfolg führen können. Da nicht dauerhaft in dem Ausmaß wie vorgestern (15. September 2009) Fahndungsaufrufe veröffentlicht werden können, wäre die Einrichtung eines beim Bundeskriminalamt angesiedelten Fahnundgsportals gegen Pädoverbrecher ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Pädokriminalität im Internet.
"Die Täter dürfen sich nicht mehr länger in der Anonymität des Internets sicher fühlen. Datenschutzrechtliche Bedenken müssen hinter dem Bedürfnis nach einer Aufklärung dieser hochkriminellen und die Opfer ihr Leben lang traumatisierenden Verbrechen zurückstehen," so RA Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe in Berlin.
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