Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.
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Trotz BverfG - Urteil: BDE weiter gegen Zwangsfonds beim Klärschlamm

(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 2 BvR 2374/99) die Einrichtung eines Entschädigungsfonds gebilligt, über den eventuelle Schäden durch die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm ausgeglichen werden sollen. Die Beitragspflicht der Betreiber von Abwasseranlagen, die ihre Klärschlämme an die Landwirtschaft abgeben, sei zum Zwecke des Umweltschutzes gerechtfertigt und verletze nicht deren Berufsfreiheit, so das Gericht.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. respektiert selbstverständlich die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes. Dennoch hält er die Konstruktion eines Zwangsfonds nach wie vor aus mehreren fachlichen Gründen für falsch. Seit dem 01.01.1999 gibt es neben dem freiwilligen Klärschlammfonds der Kommunen den gesetzlichen Klärschlammentschädigungsfonds. Die Klärwerksbetreiber müssen für jede Tonne Trockenmasse, die auf Feldern aufgebracht wird, 10 Euro in den Fonds einzahlen. Dieses führe, so der BDE, angesichts einer weitgehenden Überlappung von Haftungsbereichen zu einer Übersicherung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung und finanziellen Mehrfachbelastung der Klärschlammabgeber.

Der BDE fragt sich daher, ob ein solcher gesetzlicher Fonds notwendig ist oder nicht besser versicherungswirtschaftliche Angebote ausreichen, die potentiell geringen Risiken aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung abzudecken.

Denn bis heute ist es noch zu keinem echten Fall gekommen, bei dem auf den Fonds zurückgegriffen wurde. Im Gegenteil, dem Vermögen des Fonds der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK) in Höhe von mehr als 30 Mio. Euro stand nur ein Kulanzfall von weniger als 20.000 Euro entgegen. Aus dem Verantwortungsbereich des gesetzlichen Klärschlammfonds ist kein Schadensfall bekannt.

„Kann man den umweltbewussten Umgang mit dem Sekundärdünger Klärschlamm besser dokumentieren als durch diese positive Bilanz und zeigt diese Bilanz nicht ebenfalls wie qualitativ hochwertig und für den landwirtschaftlichen Einsatz geeignet unsere ständig analytisch kontrollierten Klärschlämme wirklich sind? In den angesprochenen Fonds sind erhebliche Finanzmittel festgelegt, die an anderer Stelle der Umweltwirtschaft besser - weil direkt positiv wirksam - angelegt wären“, so der Hauptgeschäftsführer des BDE, Frank-Rainer Billigmann.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Tempelhofer Ufer 37, 10963 Berlin Telefon: 030/5900335-0, Telefax: 030/5900335-99

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