Trotz gesetzlicher Regelung bestehen noch Lücken / Jeder fünfte Beschäftigte ohne Zugang zu betrieblicher Rente
(Düsseldorf) - Die gesetzliche Vorschrift, wonach Unternehmen ihren Beschäftigten eine Möglichkeit zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung bieten müssen, ist noch nicht flächendeckend umgesetzt: Jeder fünfte Beschäftigte in Betrieben, die einen Betriebsrat haben, ist von diesem Angebot ausgeschlossen. Das ergibt die WSI-Betriebsräteumfrage 2004/2005. Immerhin: Die Angebots-Lücke ist in den vergangenen Jahren geschrumpft.
Die Rentenreform von 2001 schreibt vor, dass jedes Unternehmen seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen muss, in mindestens einer der fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge eigene Beiträge zu sparen. Zu den Modellen zählen Direktzusagen des Arbeitgebers, Unterstützungskassen, Pensionskassen oder -fonds sowie Direktversicherungen. Das WSI fragte mehr als 2000 Betriebsräte, ob in ihrem Betrieb ein Angebot bestehe. Zentrales Ergebnis: Die betriebliche Altersvorsorge breitet sich aus. Trotzdem ist die Vorschrift nach vier Jahren erst in lediglich 79 Prozent der Unternehmen umgesetzt.
Bei der Nachfrage durch die Arbeitnehmer ist die Lücke noch erheblich größer als auf der Angebotsseite: Nach Schätzung der befragten Betriebsräte hat nur knapp ein Drittel der Beschäftigten bislang von den Angeboten des Arbeitgebers auf eine Betriebsrente Gebrauch gemacht. Da gleichzeitig das Niveau der gesetzlichen Renten für künftige Rentnergenerationen sinkt, seien ernsthafte Sicherungslücken in der Altersversorgung zu befürchten, warnt das WSI.
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