Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand
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Trotz MiaG und Entsendegesetz: Ziel bleibt allgemeiner Mindestlohn

(Berlin) - Am Montag (30. Juni 2008) findet im Bundesarbeitsministerium eine Anhörung zu den Entwürfen des Mindestarbeitsbedingungen- und Arbeitnehmer-Entsendegesetz statt. Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer erklärte dazu am Sonntag (29. Juni 2008) in Berlin:

„Die beiden Gesetze sind ein erster Schritt auf dem Weg zu besseren Entgelten im Niedriglohnbereich, reichen aber bei weitem nicht aus: Unser Ziel bleibt deshalb ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn von anfangs nicht unter 7,50 Euro pro Stunde. Im Gegensatz zum komplizierten Verfahren nach dem neuen Mindestarbeitsbedingungengesetz ist ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn einfacher zu ermitteln, transparenter und damit besser durchsetzbar.

Wir kritisieren insbesondere, dass die Gesetze nicht den Weg eröffnen, regionale Mindestentgelte – etwa für ein Bundesland – festsetzen zu können. Damit wäre die Möglichkeit geschaffen worden, die Vergabegesetze der Länder nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Fall `Rüffert´ auf weitere – regional bedeutende – Branchen wie den öffentlichen Personennahverkehr zu erstrecken und Lohndumping sowie Arbeitslosigkeit entgegen zu wirken.

Positiv ist, dass im Entwurf zum Entsendegesetz bei konkurrierenden Tarifverträgen das Kriterium der `Repräsentativität´ maßgeblichen Ausschlag geben soll um zu entscheiden, welcher Vertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Mit anderen Worten: Der Tarifvertrag, an den die meisten Arbeitgeber und Beschäftigten direkt gebunden sind, hat den Vorrang. Ich kann die CDU/CSU nur warnen, dies wieder rückgängig zu machen, wie einige Äußerungen führender Unionspolitiker nahelegen. Sinnvoll und notwendig ist zudem die Festlegung, keine Tarife für allgemeinverbindlich zu erklären, die den ergänzenden Bezug staatlicher Transferleistungen erforderlich machen.

Der Entwurf zur MiaG-Novelle sieht eine Einschränkung und damit Verschlechterung gegenüber dem bestehenden Gesetz vor: Konnten bisher auch Mindestarbeitsbedingungen festgelegt werden, sollen es künftig lediglich die Mindestentgelte sein. Das ist zu wenig, weil es ja gerade um Branchen geht, in denen es keine oder nur unzureichende Tarifverträge gibt.

Begrüßenswert ist es, dass ein künftiger gesetzlicher Mindestlohn absolute Untergrenze sein soll und damit schlechtere Tariflöhne nicht zur Anwendung kommen dürfen. Dies muss dann allerdings auch für Tarifverträge gelten, die vor dem 1.6. 2008 geschlossen wurden.

Im Hauptausschuss des MiaG ist die Politik überrepräsentiert. Der Hauptausschuss soll zentrale Arbeitsbedingungen beurteilen und dazu Entscheidungen fällen. Das aber ist prinzipiell allein die Sache der Sozialpartner. Eine Besetzung des Hauptausschusses mit Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern wäre zudem auch im Sinne aller, die die Tarifautonomie wahren wollen. Das müsste deshalb der Union entgegenkommen, die das ja in diesem Zusammenhang stets für sich proklamiert.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324

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