Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

#TSVG - zwischen Entbudgetierung und Dirigismus

(Wiesbaden) - Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) begrüßt ausdrücklich die Ansätze im Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG, die ambulante Versorgung durch Entbudgetierung ärztlicher Leistungen zu verbessern. Ob die finanziellen Anreize den erneuten staatlichen Eingriff in die Selbstverwaltung kompensieren können, muss jedoch die praktische Umsetzung des Gesetzes beweisen.

Ärztliche Leistungen können nur dann erbracht werden, wenn sie den Leistungserbringern angemessen vergütet werden. Gesundheitsminister Jens Spahn hat dies erkannt und im TSVG Maßnahmen ergriffen, die erstmals einer schrittweisen Entbudgetierung gleichkommen. Insbesondere die letzten Änderungen bezüglich der Anwendung der Neupatientenregelung auf alle Fachärztinnen und -ärzte, die an der grundversorgenden oder unmittelbaren medizinischen Versorgung teilnehmen, sind unter diesem Gesichtspunkt richtig und ein wichtiges Zeichen an die Ärzteschaft: "Die Versorgung in Deutschland kann nur dann flächendeckend verbessert werden, wenn alle Leistungserbringer einbezogen werden und nicht einzelne Arztgruppen budgetiert bleiben", sagt BDI-Präsident Dr. Hans-Friedrich Spies.

Ob die positiven Aspekte in der Praxis überwiegen oder die Kritik der betroffenen Ärztinnen und Ärzte sich bewahrheitet, bleibt abzuwarten, wenn das Gesetz am 1. Mai 2019 in Kraft tritt. Der Eingriff in die Praxisautonomie und die zusätzliche Bürokratie, die mit den Neuregelungen einhergehen, dürfen nicht unterschätzt werden. Ebenso gilt weiterhin die Befürchtung, dass vor allem die chronisch kranken Patientinnen und Patienten benachteiligt werden.

Aus Sicht des BDI kann eine abschließende Bewertung nur dann positiv ausfallen, wenn die Gesamtheit der Maßnahmen, die jetzt als schrittweise Korrektur eines Systemfehlers, der Budgetierung, interpretiert werden, nachhaltig Einzug in den Versorgungsalltag finden. "Der BDI ist gewillt, dem Gesundheitsminister den eingeforderten Vertrauensvorschuss zu gewähren", so Dr. Spies.

Sollte dieses Vertrauen jedoch enttäuscht werden, hätte die Ärzteschaft einen hohen Preis für kosmetische Verbesserungen bezahlt. Denn mit dem TSVG treibt der Gesetzgeber gleichzeitig die Beschneidung der Selbstverwaltungskompetenzen voran. Je mehr die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung eingeschränkt werden, desto weniger können diese noch die berufspolitischen Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Deshalb müssen die Berufsverbände diese Aufgabe in Zukunft noch stärker wahrnehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Tilo Radau, Geschäftsführer Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Fax: (0611) 18133-50

(wl)

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