Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

Turbo P.O.S.T darf Namen behalten

(Hamburg) - Die Deutsche Post AG unterlag abermals vor dem Landgericht Düsseldorf. Es wies die Klage der Deutschen Post gegen den Briefdienst Turbo P.O.S.T. wegen Verwendung des Begriffs „Post“ zurück (AZ: 2aO 104/05). In der Urteilsbegründung heißt es, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke „Post“ und der Kennzeichnung „Turbo P.O.S.T. nicht gegeben sei.

Mit dem Klageverfahren wollte die Deutsche Post die Löschung der Marke „Turbo P.O.S.T.“ erreichen so wie die Löschung der Domain „turbo-post.de“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Berufung zugelassen ist

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Rudolf Pfeiffer, Vorsitzender Steenwisch 23, 22527 Hamburg Telefon: 040/4303374, Telefax: 040/4301490

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