Pressemitteilung | KommOn - Informationssystem der Städte, Gemeinden, Kreise und Verbände

„Über die Zusammenarbeit von Kommunen darf nicht in Brüssel entschieden werden!“

(Berlin) - Landkreistagspräsident Duppré und Städtetagspräsidiumsmitglied Linden sprachen für die deutschen Kommunen im Europäischen Parlament.

Anlässlich einer Anhörung des Europäischen Parlaments forderte der Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT), Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz), die Abgeordneten auf, die Zusammenarbeit zwischen Kreisen, Städten und Gemeinden nicht den EU-Vergaberichtlinien zu unterstellen. „Anderenfalls legt man die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland in Ketten. Diese braucht mehr denn je die Möglichkeit, flexibel zu reagieren. Die Ausschreibungspflichtigkeit von interkommunalen Kooperationen bedeutet, den Handlungsspielraum vor Ort übermäßig einzuengen.“

Oberbürgermeister Dr. Jürgen Linden (Aachen) als Vertreter des Präsidiums des Deutschen Städtetages stellte in diesem Zusammenhang heraus, dass Europa nicht als Hemmschuh für die deutsche Selbstverwaltung fungieren dürfte: „Dies gilt auch für die sogenannten Inhouse-Vergaben, bei denen Kommunen Aufträge an private Eigengesellschaften oder an öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) vergeben. Die deutschen Kommunen dürfen keinesfalls ihrer nach deutschem Verfassungsrecht verbürgten Gestaltungsfreiheit beraubt werden.“

Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments führt am 20. April eine Anhörung zum Thema Europäisches Vergaberecht und Kommunen durch. Die deutschen Städte, Kreise und Gemeinden werden durch DLT-Präsident Duppré sowie Städtetagspräsidiumsmitglied Linden vertreten. Sie plädieren unter anderem dafür, die interkommunale Zusammenarbeit als innerstaatlichen Organisationsakt anzuerkennen und vom Anwendungsbereich des europäischen Vergaberechts auszunehmen.

Duppré und Linden erklärten anlässlich der Anhörung gemeinsam, auch im Namen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes: „Die Aufgabenteilung zwischen Städten, Kreisen und Gemeinden ist gerade kein Beschaffungsvorgang, sondern ein hoheitlicher Akt. Sie ist daher keinesfalls vergleichbar mit dem Einkauf von Waren oder Dienstleistungen auf dem freien Markt. Die interkommunale Kooperation liegt im Interesse der Bürger, da die jeweilige Kommune flexibel auf die lokalen Erfordernisse reagieren und ein passgenaues Dienstleistungsangebot vorhalten kann.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Pressestelle Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: (030) 377110, Telefax: (030) 37711999

(bl)

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