Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Überarbeitung des Regelwerks zur Finanzmarktregulierung / Energiehändlern drohen hohe Eigenkapitalanforderungen aus Brüssel

Unternehmen sollen in Zukunft den Handel mit Strom- und Gasmengen absichern / Wichtige Investitionen könnten aufgeschoben werden

(Berlin/Brüssel) - Die Europäische Kommission hat heute eine Überarbeitung des Regelwerks zur Eigenkapitalhinterlegung (Capital Requirements Directive - CRD) von Banken und Finanzinstituten vorgelegt. Die Brüsseler Behörde plant laut dieser Neufassung, die bisher geltenden Anforderungen an die Höhe des hinterlegten Eigenkapitals zu verschärfen. Von diesen Regeln werden möglicherweise in Zukunft auch Energiehändler betroffen sein, da mit der Reform der EU-Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive - MiFID) Energiehandelsunternehmen zu aufsichtspflichtigen Finanzdienstleistern werden könnten. Somit würden Eigenkapitalvorschriften aus der CRD auch für sie gelten.

"Würden die Vorstellungen der Kommission umgesetzt werden, dann müssten die Energieunternehmen sehr viel mehr Eigenkapital als bislang vorhalten, mit dem der Handel von Strom- oder Gasmengen sowie von CO2-Zertifikaten abgesichert werden müsste", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), anlässlich des Vorschlags der Kommission. Damit wäre unverhältnismäßig viel Kapital gebunden, was zu einer Einschränkung des sonstigen Geschäfts führen würde. Dies erschwere auch unnötig den Eintritt für neue Marktteilnehmer. Außerdem würde dann das Geld für wichtige Investitionsmaßnahmen fehlen. Industrieunternehmen unterschieden sich deutlich von Banken, da ihr Kapital in Anlagevermögen gebunden ist, so Müller.

"Die Umsetzung dieser Richtlinie würde zu einschneidenden Veränderungen in der Energiebranche führen", fügte Müller hinzu. Gerade zum jetzigen Zeitpunkt seien die Unternehmen auf gute Investitionsbedingungen, Planungssicherheit und auf Wettbewerb angewiesen. "Wir brauchen Investitionen in Erneuerbare Energien, konventionelle Gas- und Kohlekraftwerke und neue Netze, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern", sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Diese Bemühungen würden durch die Vorstellungen der EU-Kommission konterkariert. Viele - gerade kleine und mittelständische - Energieunternehmen wären gezwungen, sich vom Energiehandel zurückzuziehen, was zu einer deutlichen Reduzierung des Wettbewerbs und sinkender Liquidität auf den Energiemärkten führen würde. Die Balance zwischen freiem Wettbewerb auf dem Energiemarkt und politischen Vorgaben und Zielen dürfe aber nicht aus der Balance geraten.

Zum Hintergrund: Um das Risiko einer erneuten Finanzkrise zu verringern, bereitet die Europäische Kommission in Brüssel derzeit neue Regeln für den Finanzmarkt vor. Die Regeln für die Eigenkapitalhinterlegung galten dabei bislang nur für Akteure des Finanzmarkts.

"Für den BDEW ist es vollkommen unverständlich, warum der Handel mit Strom und Gas genauso behandelt werden soll wie die sicher notwendigen Regelungen für Finanzmarktprodukte, die zum Teil ein hohes Ausfallrisiko aufweisen können. Der Energiehandel birgt - anders als Banken - kein systemisches Risiko in sich", erläuterte Müller. Weder hätten Energiehandelsunternehmen zur Finanzmarktkrise beigetragen, noch wäre bei Insolvenz einzelner Handelsfirmen die Energieversorgung gefährdet. Der Handel mit Finanzmarktprodukten sei etwas völlig anderes als der Handel mit physischen Produkten wie Strom- oder Gasmengen.

Der BDEW hatte sich stets für ein maßgeschneidertes Regelwerk für den Energiebereich ausgesprochen. Ein solches Regelwerk steht nach der Einigung über die EU-Richtlinie für ein Markttransparenz- und Integritätsregime für den Energiehandel (REMIT - Regulation on Energy Market Integrity and Transparency) kurz vor der Verabschiedung. "Wir fordern die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der EU daher dringend auf, die bisher bestehenden Regelungen für den Energiehandel beizubehalten. Der BDEW hat dies in Brüssel bereits nachdrücklich gefordert. Wir werden uns in den kommenden Wochen intensiv für Regelungen einsetzen, die es auch kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht, weiter Handelsgeschäfte zu tätigen", so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

(cl)

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