Überbrückungshilfe-Verlängerung ist sachgerechte und richtige Entscheidung
(Berlin, 21.09.2020) - Zur Verständigung der Bundesregierung zur Verlängerung der Überbrückungshilfe und zu den vereinbarten Veränderungen bei der Gewährung der Überbrückungshilfe erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Es ist mit Blick auf die langwierigen Corona-Folgen gerade auch für Unternehmen im Handwerk eine richtige Entscheidung, dass die Überbrückungshilfe bis Dezember 2020 verlängert wird. Dabei entspricht es unseren Forderungen, dass jetzt als Anspruchsvoraussetzung ein längerer Referenzzeitraum für die Ermittlung der Umsatzeinbrüche zugrunde gelegt und der Zeitraum von bisher April und Mai auf die Monate April bis August erweitert wird. So können jetzt auch Unternehmen auf diese Zuschusszahlung zurückgreifen, bei denen sich die Umsatzeinbrüche erst zeitversetzt bemerkbar gemacht haben. Es ist zudem sachgerecht, dass nun sowohl bei den Fixkosten wie auch den Personalkosten die Höchstersatzquoten angehoben worden sind.
Aufgenommen wurde gleichfalls unsere Kritik an der bisherigen gesonderten Deckelung der Überbrückungshilfe für sehr kleine Unternehmen, zu denen ja ein Großteil der Handwerksunternehmen zählt. Diese nicht begründbare, Kleinstunternehmen diskriminierende Sonderregelung wird nun in der Verlängerungsphase endlich abgeschafft.
Leider bleibt es jedoch dabei, dass Unternehmen die Kosten für die Beantragung dieses Liquiditätszuschusses durch die zwingende Einbeziehung z.B. eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts umfassend selbst tragen müssen, wenn der Antrag schlussendlich abgelehnt wird. Das kann weiterhin Unternehmen davon abhalten, überhaupt einen Antrag zu stellen. Das macht auch nur bedingt wett, dass bei der Schlussabrechnung nicht mehr nur zu viel gezahlte Überbrückungshilfe zurückgezahlt werden muss, sondern auch Nachschüsse ausgezahlt werden, wenn die Anrechnung zunächst zu vorsichtig war."
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