Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)
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Überflüssige Bürokratie abbauen / Bürokratiekosten transparent machen!

(Berlin) - Der Deutschen Städte- und Gemeindebund begrüßt die Pläne der Bundeskanzlerin, den Bürokratieabbau in Deutschland zur „Chefsache“ zu machen. „Im Bürokratieabbau liegt ein enormes Einsparpotenzial für den Bürger und die Wirtschaft, aber auch eine große Chance für eine effektivere und bürgernähere Verwaltung“, sagte der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses des DStGB, Bürgermeister Fritz Wagner, Kirn, heute in Bad Fallingbostel. Bürokratieabbau dürfe kein Schlagwort bleiben, sondern müsse mit Leben erfüllt werden.

Wagner wies darauf hin, dass man Bürokratie immer aus zwei Blickwinkeln betrachten könne: Was der eine als Voraussetzung für ein gesellschaftliches Miteinander empfinde, sei für den anderen bürokratische Last und führe zu unnötigen Kosten. Deshalb gelte es, die Debatte zu versachlichen. Hier könne das so genannte Standardkostenmodell, mit dem sich die Kosten einzelner Vorschriften bewerten lassen, eine große Hilfe sein. Wagner: „Nur wenn wir wissen, welche Bürokratiekosten eine gesetzliche Regelung mit sich bringt, lässt sich politisch entscheiden, ob die Vorschrift sinnvoll ist oder gestrichen werden muss“.

Der Wirtschaftsausschuss des Verbandes begrüßt auch die Absicht der Bundesregierung, einen unabhängigen Normenkontrollrat beim Kanzleramt zu schaffen, der Gesetzesvorhaben auf ihre Erforderlichkeit hin überprüfen solle. Hier sei sicherzustellen, dass auch die Städte und Gemeinden mit Sitz und Stimme im Normenkontrollrat vertreten seien. „Bürokratieabbau wird nicht gelingen, wenn man die Kommunen als eigentliche Vollzugsebene draußen vor der Türe stehen lässt“, so Wagner.

Er forderte abschließend einen „Gesetzes-TÜV“ bei Bund und Ländern und wies darauf hin, dass Entbürokratisierung letztendlich ein politischer Prozess sei, der über Jahre konsequent durchgeführt werden müsse. Deshalb gelte es,

- bei neuen Gesetzen und Verordnungen vor der Verabschiedung zu prüfen, ob und in welcher Höhe sich hieraus zusätzliche Belastungen für Wirtschaft und Bürger ergeben.

- die Geltungsdauer von Gesetzen und Verordnungen regelmäßig zu befristen.

- bei bestehenden Gesetzen und Verordnungen regelmäßig zu untersuchen, ob sie weiterhin erforderlich seien.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

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