Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Überwachung in der Telekommunikation darf nicht beliebig ausgedehnt werden / Sicherheitserfordernisse in Einklang mit wirtschaftlicher Vernunft bringen

(Berlin) - Gegen den Entwurf für eine neue Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) bestehen seitens der Telekommunikationswirtschaft weiterhin erhebliche Bedenken, weil die staatlichen Sicherheitserfordernisse nach wie vor nicht in Einklang mit den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen stehen. Diese Auffassung vertritt der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. in seiner Stellungnahme anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft zur neuen Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV).

„Die TKÜV macht uns sozusagen zu Hilfssheriffs ohne Bezahlung,“ kritisiert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. „Nur wenn der Staat für Überwachung der Bürger zahlen muss, wird er diese freiwillig auf ein sinnvolles Maß beschränken. Sonst wird Überwachung zum ‚Selbstbedienungsladen’ des Staates,“ warnt Jürgen Grützner.

Die TKÜV und ihre Vorschriften stehen naturgemäß in einem klassischen Spannungsverhältnis zwischen den Strafverfolgungsbehörden mit ihrem Bestreben, ihre Überwachungsbefugnisse ständig auszuweiten (Terrorismusgefahr!) und der Privatwirtschaft, die die Verlagerung typisch staatlicher Aufgaben als unzulässig betrachtet, zumal ihr dafür auch noch erhebliche finanzielle Aufwendungen aufgebürdet werden.

Gerade dies ist einer von zahlreichen kritischen Punkten, die der VATM in seiner Stellungnahme zum TKÜV-Entwurf hervorhebt.

So bemängelt der Verband, dass zwar gemäß TKG (§ 110 Abs. 9) Regelungen über die den Diensteanbietern zu gewährenden angemessenen Entschädigungen vorzusehen sind, der TKÜV-Entwurf jedoch keinerlei Entschädigungsbestimmungen enthält beziehungsweise parallel zur TKÜV keine rechtsverbindlichen Regelungen getroffen werden. Dies sei angesichts der Tatsache, dass die Überwachung ausschließlich im Interesse des Staates erfolge, unverhältnismäßig und in dieser Form nicht hinnehmbar. Der VATM verlangt daher, den gleichzeitigen Erlass einer Entschädigungsverordnung vorzunehmen oder Regelungen in die TKÜV aufzunehmen.

Hinsichtlich der konkreten Regelungen im Entwurf bestehen darüber hinaus weitere Bedenken, weil Formulierungen entweder zu unpräzise sind, sie die Unternehmen mit unangemessenen Zusatzkosten belasten oder nach Einschätzung des Verbandes rechtswidrig und daher unzulässig sind.

Dies betrifft auch die Regelung, die Überwachung auf Telekommunikationsverbindungen auszuweiten, die zu einer bestimmten Rufnummer im Ausland aufgebaut werden („Auslandskopf-Überwachung“). Hier wird in Rechte Dritter eingegriffen, wenn die herauszugebenden Daten auch fremde (ausländische) Netze betreffen. Da aber keine Befugnis zur Aufzeichnung dieser Verbindungen mangels Netzhoheit besteht, ist diese Forderung so nicht rechtmäßig zu erfüllen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat am 06.07.2004 den Entwurf der neuen Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) vorgelegt, die die bisherige Verordnung vom 29.01.2002 ablösen wird. Die betroffenen Unternehmen und Interessenvertretungen hatten bis zum 22.09.04 Gelegenheit, den Entwurf zu kommentieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539

NEWS TEILEN: