Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten im EU-Güterkraftverkehr / EU-Kontrollbericht bestätigt: Harmonisierung tritt auf der Stelle
(Frankfurt am Main) Nach zwei Jahren ist es wieder so weit: die EU-Kommission wird in Kürze ihren neuesten Kontrollbericht zur Überwachung der EU-einheitlichen Lenk- und Ruhezeiten für die Jahre 1999 und 2000 vorlegen. Und wieder lässt sich feststellen:
1. Deutschland hat nach wie vor die mit Abstand höchste Kontrollquote bei der Überwachung der Sozialvorschriften. Die EU schreibt vor, dass 1 Prozent aller Fahrer-Arbeitstage durch Straßen- und Betriebskontrollen überprüft werden. Die deutschen Kontrollbehörden das sind Polizei, Gewerbeaufsicht und Bundesamt für Güterverkehr überprüften laut Kommissionsbericht weitaus mehr als vorgeschrieben, nämlich 3,45 Prozent aller Arbeitstage von Fahrern auf deutschen Straßen. Anders ausgedrückt: Die Einhaltung der Sozialvorschriften wird in Deutschland dreieinhalbmal so stark kontrolliert wie von der EU vorgegeben. In den aus Sicht des deutschen Güterkraftverkehrs wichtigsten Konkurrenzländern ist dies anders: Steht Frankreich mit einer Kontrollquote von 2,85 Prozent noch auf Platz 2, liegen in Belgien (1,88 Prozent) Dänemark (1,55 Prozent), Österreich (1,42 Prozent), Niederlande (1,03 Prozent) und Luxemburg (1,01 Prozent) die Kontrollquoten deutlich unter den deutschen Werten. Portugal erreicht mit einer Kontrollquote von 0,66 Prozent noch nicht einmal das EU-Mindestniveau.
2. Bezieht man die Zahl der kontrollierten Arbeitstage auf die Zahl der in den Mitgliedsstaaten unter die Sozialvorschriften fallenden Fahrzeuge, liegt Deutschland mit 16,6 kontrollierten Arbeitstagen pro Fahrzeug bei der Kontrollintensität ebenfalls deutlich vor Frankreich (13,7) und weit über Belgien (8,3), Dänemark (6,8), Österreich (6,8), Luxemburg (4,6) und Niederlande (4,5).
3. Große Unterschiede gibt es noch immer auch hinsichtlich der protokollierten Verstöße pro kontrolliertem Arbeitstag. Die Kommission bezeichnet diesen Wert als Erfolgsquote bei der Feststellung von Zuwiderhandlungen. Auf jeweils 1000 kontrollierte Arbeitstage entfielen in Deutschland 62 (!) protokollierte Verstöße, gefolgt von Österreich (48,5). Die Erfolgsquoten in Frankreich (25,4), Belgien (20,6), Dänemark (18,4), Niederlande (18,9) und Luxemburg (8,1) lagen deutlich darunter. Diese Diskrepanzen geben deutlichen Aufschluss auf die Gründlichkeit, mit der deutsche Kontrollbehörden ihrer Überwachungspflicht nachkommen.
Der Harmonisierungsbedarf bei der Überwachung der Sozialvorschriften ist nach wie vor riesengroß, resümiert BGL-Präsident Hermann Grewer den Kontrollbericht. Mit einem Blick auf die in Brüssel und Straßburg derzeit geführte Diskussion um eine Anhebung des Mindestkontrollniveaus stellt Grewer fest: Bevor am grünen Tisch über die Anhebung von Mindeststandards bei Straßen- und vor allem Betriebskontrollen philosophiert wird und Standards gesetzt werden sollen, die noch nicht einmal der Kontrolleuropameister Deutschland erreicht, sollten die nach wie vor bestehenden Kontrollunterschiede in der Praxis abgebaut werden. Allerdings sei vorherzusehen, so Grewer, dass der Kontrollbericht wie alle seine Vorgänger stillschweigend in Amtsschubladen verschwinden wird, ohne dass daraus Konsequenzen gezogen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)
Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt
Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227
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