Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Ukraine als „Best-Friends-Staat“ anerkennen

(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht sich für die Aufnahme der Ukraine in die Liste der sogenannten „Best Friends“-Staaten im Sinne der Beschäftigungsverordnung aus. Der erleichterte Zugang ukrainischer Arbeitskräfte zum deutschen Arbeitsmarkt würde nicht nur für die Betroffenen sichere Zukunftsperspektiven eröffnen; zugleich würden auch Verwaltung und Gerichte entlastet. Auch die politische Signalwirkung wäre bedeutsam.

Mit einer Initiativstellungnahme plädiert der DAV für die Aufnahme der Ukraine in § 26 Abs. 1 der Beschäftigungsverordnung (BeschV). „Die Aufnahme der Ukraine als ‚Best Friends‘-Staat wäre nicht nur ein Gebot der Solidarität, sondern auch ein dringend benötigter Schritt zur Stabilisierung unseres Arbeitsmarkts“, betont Rechtsanwältin Gisela Seidler, Vorsitzende des DAV-Ausschusses Migrationsrecht. Es sei eine pragmatische Regelung, die sowohl Arbeitgebern als auch den Betroffenen Planungssicherheit und Perspektiven biete.

Laut Ausländerzentralregister leben derzeit über 1,2 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland. Ab 2026 drohen massenhaft Rückkehrentscheidungen – mit erheblichen Belastungen nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Verwaltung. „Viele Ukrainerinnen und Ukrainer haben sich in den letzten Jahren mit großem Engagement in den deutschen Arbeitsmarkt integriert. Ein plötzlicher Ausschluss dieser Menschen wäre nicht nur menschlich hart, sondern auch wirtschaftlich kurzsichtig“, mahnt Seidler.

Der Spurwechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung setzt aktuell eine qualifizierte Beschäftigung sowie einen anerkannten beruflichen oder akademischen Bildungsabschluss voraus. Durch die angestrebte Neuregelung könnte auch für geringer qualifizierte Arbeitsverhältnisse oder bei fehlendem anerkannten Abschluss die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. „Der erleichterte Spurwechsel sichert Integration, entlastet die Behörden und stabilisiert die sozialen Sicherungssysteme“, erläutert die Rechtsanwältin.

Nicht zuletzt würde die Maßnahme auch ein klares politisches Signal senden: Deutschland steht weiterhin fest an der Seite der Ukraine – nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten. Ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt würde auch das Bekenntnis zu einer gemeinsamen europäischen Zukunft unterstreichen.

Details können Sie der DAV-Initiativstellungnahme Nr. 12/2025 entnehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520

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