Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Umfrage: Verbraucher wollen Kontrolle über ihre Daten

(Berlin) - 97 Prozent der Verbraucher wären entweder gar nicht oder nur nach vorheriger Einwilligung damit einverstanden, dass Unternehmen ihre persönlichen Daten zu einem anderen Zweck verwenden als ursprünglich vereinbart. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). "Die Bundesregierung und der Rat der Europäischen Union wollen Unternehmen im Rahmen der EU-Datenschutzverordnung zu viel Freiraum bei der Datennutzung lassen. Damit wäre eine rote Linie überschritten. Verbraucher müssen einwilligen, wenn ihre Daten zu einem anderen Zweck als vereinbart genutzt werden", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

In Brüssel gehen am 16. September 2015 die Trilogverhandlungen zur allgemeinen Datenschutzverordnung der EU zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Ministerrat in die entscheidende Runde. Einer der kritischen Punkte in den Verhandlungen ist die Zweckbindung. Diese schreibt vor, dass Daten nur zu vorher festgelegten Zwecken verarbeitet werden dürfen. Die Vorschläge des Rats der Europäischen Union würden erlauben, dass eine Änderung des Verarbeitungszwecks im Nachhinein etwa auf Basis eines "berechtigten Interesses" eines Unternehmens ohne Einwilligung des Verbrauchers möglich wäre.

Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag des vzbv vom August 2015 zeigt, dass Verbraucher diesen Plänen ablehnend gegenüber stehen: 46 Prozent der Befragten wären mit einer Zweckänderung in keinem Fall einverstanden, weitere 51 Prozent würden zuvor zustimmen wollen. Nur 3 Prozent der Befragten fänden eine nachträgliche Zweckänderung auch ohne ihre Einwilligung unproblematisch.
EU-Datenschutzverordnung nachbessern

Weitere wichtige Punkte stehen in diesem Monat auf der Tagesordnung des Trilogs: So wird darüber verhandelt, wie die Grundsätze für Datenverarbeitungen aussehen werden, welche Rechte Verbrauchern zustehen und welche Pflichten auf Unternehmen zukommen. Der vzbv hat zu diesen Punkten eine Stellungnahme und ein Faktenblatt veröffentlicht und Forderungen für eine verbraucherfreundliche EU-Datenschutzverordnung formuliert.

Für die Stärkung der informationellen Selbstbestimmung: Ziel der allgemeinen Datenschutzverordnung muss die substanzielle Stärkung der informationellen Selbstbestimmung der Verbraucher sein. Es reicht nicht aus, lediglich das derzeitige, unzureichende Datenschutzniveau zu erhalten. Dies stärkt zugleich die europäische Wirtschaft, da es das Vertrauen der Verbraucher erhöht.

Für ein modernes Datenschutzrecht auf Basis bisher etablierter Prinzipien: Die bisherigen Prinzipien des Datenschutzes müssen fortentwickelt werden. Die Einwilligung sollte zukünftig explizit erfolgen (Einwilligungsvorbehalt), Daten sollten nur zu klar definierten Zwecken und ohne nachträgliche Änderung dieses Zwecks verarbeitet werden dürfen (Zweckbindung). Darüber hinaus sollten nur Daten gespeichert werden, die auch tatsächlich benötigt werden (Datensparsamkeit).

Gegen die weite Auslegung des "berechtigten Interesses": Ein Unternehmen kann persönliche Daten auch ohne Einwilligung verarbeiten, wenn sein "berechtigtes Interesse" gegenüber den schutzwürdigen Interessen eines Verbrauchers überwiegt. Bislang wurde dies in Deutschland eng ausgelegt, künftig könnte sich das EU-weit ändern: So soll unter anderem Direktmarketing explizit als "berechtigtes Interesse" gewertet werden. Bisher war die Verarbeitung von persönlichen Daten zu Werbezwecken grundsätzlich nur mit Einwilligung des Verbrauchers möglich. Das sollte auch so bleiben.

Gegen die ausufernde Profilbildung: Eine Profilbildung sollte nur in engen Grenzen und für klar definierte Zwecke möglich sein. Es muss einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung geben und sie sollte grundsätzlich nicht ohne Einwilligung erfolgen. Außerdem müssen Daten von Kindern und sensible Daten, etwa Gesundheitsdaten, grundsätzlich von der Profilbildung ausgenommen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(dw)

NEWS TEILEN: