Pressemitteilung | Regionalverband FrankfurtRheinMain - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Umlandverband Frankfurt (UVF) beschließt größten Landschaftsplan auf dem Gebiet der BRD

(Frankfurt/M.) - Rechtzeitig zum Jahresende hat die Gemeindekammer des Umlandverbandes Frankfurt in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2000 für das Gebiet seiner 43 Mitgliedsstädte und -gemeinden den größten Landschaftsplan für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschlossen, der in den nächsten Tagen bei der Oberen Naturschutzbehörde angezeigt wird. Die gesetzlichen Vorgaben im Hessischen Naturschutzgesetz schreiben den Städten und Gemeinden in Hessen vor, daß sie bis zum 31. Dezember 2000 einen solchen Plan vorlegen müssen. Für die 43 Mitgliedskommunen des UVF ist dieser dazu verpflichtet.

Mit diesem Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege für den Bereich der Großstädte Frankfurt am Main und Offenbach am Main sowie 41 weiterer Städte und Gemeinden im Ballungsraum geht der Umlandverband Frankfurt neue Wege. Mit einem integrierten Ansatz berücksichtigt er über die gesetzlich vorgeschriebenen naturschutzrechtlichen Vorgaben hinaus die Ansprüche auf Siedlungs- und Verkehrsflächen, auf landwirtschaftliche und forstliche Nutzungen sowie die Erholungsbedürfnisse der im Ballungsraum lebenden Menschen.

Nach Abschluß des Verfahrens sollen die zentralen Elemente des Landschaftsplanes in die Flächennutzungsplanung aufgenommen und so verbindliche Vorgabe für die Bauleitplanung werden.

„Der Landschaftsplan entwickelt für diese städtische Region die Vorstellung von einer Landschaft, in der die berechtigten Ansprüche der Menschen auf Wohnung und Arbeit, Freizeit und Erholung erfüllt werden, Land- und Forstwirtschaft ihren Platz haben und der Naturschutz nicht zu kurz kommt,“ erklärte der Planungsdezernent des UVF, Verbandsdirektor Alfons Faust.

Das Rückgrat des Naturschutzes sei dabei ein Biotopverbundsystem sowie der Regionalpark RheinMain. Sie sollen bevorzugt davon profitieren, daß bei Eingriffen in den Naturhaushalt naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden. Daneben sichere der Regionalpark den Kernbestand der Regionalen Grünzüge und diene als Erlebnis- und Freizeitraum für die Bürgerinnen und Bürger der Region.

Grundlage für die Arbeit am Landschaftsplan war die Ergänzung des Geographischen Informationssystems durch flächenbeschreibende, landschafts- und naturbezogene Faktoren, die detailliert digital erfaßt wurden. Gesetzliche und andere Restriktionen sowie vorhandene Planungen wurden ebenso berücksichtigt wie Biotop- und Nutzungstypen, Gewässergüte oder kulturhistorische Elemente in der Landschaft.

Nach Auffassung von Faust zeigt der vorliegende Entwurf für das ganze Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt, daß Planung im Ballungsraum eine regionale Aufgabe ist und so eine Qualität erreicht, die über eine Summe von Einzelplänen hinausgeht.

Ausführliche Erörterungen mit allen betroffenen Institutionen und Kommunen, mit insgesamt über 200 am Verfahren Beteiligten, haben dabei sichergestellt, daß auch die Vielzahl der Einzelinteressen in den Planungsprozeß einfließen konnte. In insgesamt 17 Abendterminen wurden die Ergebnisse des Landschaftsplanes der Öffentlichkeit erläutert und gemeinsam erörtert.

Im Rahmen der abschließenden Beratung der Gemeindekammer flossen nochmals ca. 1400 Anregungen, die vor allem von den Städten und Gemeinden, den Fachämtern, den nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbänden, von weiteren Institutionen wie Landessportbund und Vertretern der Landwirtschaft sowie vereinzelt von Privatpersonen vorgetragen wurden, ein. Wesentliche, grundsätzlich neue Erkenntnisse für den Landschaftsplan ergaben sich daraus nicht. Die Städte und Gemeinden tragen das mit den Fachämtern, den anerkannten Naturschutzverbänden und Vertretern der Landwirtschaft erreichte Ergebnis zur Sicherung der Freiflächen im Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt mit. Viele begrüßten darüber hinaus den äußerst positiven und konstruktiven Planungsprozeß, der in den letzten 5 Jahren zu diesem Ergebnis geführt hat.

Bei den vorgetragenen Anregungen handelte es sich überwiegend um kleinere Flächen-, Bestands- oder Aktualisierungskorrekturen in den Karten oder im Erläuterungsbericht zum Landschaftsplan. Gut 80 Prozent dieser abschließenden Anregungen wurden so auf Empfehlung der Verbandsverwaltung durch Beschluß der Gemeindekammer noch in den Landschaftsplan übernommen.

„Der abschließende Beschluß der Gemeindekammer zum größten Landschaftsplan im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist ein Beleg dafür, daß es möglich ist, durch sachgerechte Moderation unterschiedliche Interessen für die Entwicklung von Freiflächen zu einem tragfähigen Konsens zusammenzuführen. Es sollte für alle Ansporn sein, die kooperative Zusammenarbeit nicht nur bei der Realisierung der landschaftsplanerischen Ziele fortzusetzen, sondern auch bei der zukünftigen Bewältigung der vor uns liegenden Aufgaben des neuen Planungsverbandes RheinMain konstruktiv zu nutzen,“ erklärte der Planungsdezernent der UVF, Verbandsdirektor Alfons Faust.

Quelle und Kontaktadresse:
Umlandverband Frankfurt (UVF) Am Hauptbahnhof 18 60329 Frankfurt Telefon: 069/25771251 Telefax: 069/25771572

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