Umsatzsteuerbefreiung für öffentliche Unternehmen soll entfallen! / Diskussionsrunde von BDE und BDI spricht sich für fairen Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen aus
(Berlin) - Einig zeigten sich die Teilnehmer einer Diskussionsrunde von BDE und BDI beim Thema Umsatzsteuerbenachteiligung privater gegenüber öffentlichen Unternehmen. Der Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Dr. Jens Baganz, Braunschweigs Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann, Siegfried Rehberger, Geschäftsführer Remondis GmbH & Co. KG, Hartmut Schauerte, der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie der Europa-Abgeordnete Dr. Andreas Schwab sprachen sich einhellig für die Ausweitung der Umsatzsteuer auf öffentliche Unternehmen aus. Nur so sei fairer Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen zu gewährleisten.
Dies entspricht einer der Kernforderungen des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), der im vergangenen Jahr dazu eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht hat. Öffentliche Unternehmen sind bislang, anders als private, von der Umsatzsteuer befreit. Hoffmann regte an, die Mehreinnahmen aus der Besteuerung der öffentlichen Unternehmen für die Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen. Moderiert von Dr. Matthias Müller von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung entwickelte sich eine intensive Diskussion über den verzerrten Wettbewerb zwischen kommunalen und privaten Unternehmen in Deutschland. Schauerte plädierte deshalb für eine stärkere Offenlegung und Vergleichbarkeit der Gebührenkalkulationen. Rehberger forderte in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, Rekommunalisierungsmaßnahmen zu revidieren für den Fall, dass sie sich als Irrweg darstellen. Wettbewerb dürfe nicht auf alle Zeiten ausgeschlossen werden. Baganz betonte den Grundsatz der Regierungskoalition in Nordrhein-Westfalen, wonach generell privat vor Staat gehe. Wo der Markt funktioniere, habe der Staat nichts verloren. Dies wird auch bei der Reform der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung berücksichtigt, indem man die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen eng begrenzt. In Zukunft sei vor allem zu prüfen, ob es noch gerechtfertigt sei, den Kommunen in Bereichen wie Entsorgung, Wohnungsbau oder Krankenhauswesen freie Hand zu lassen, ohne Rücksicht darauf, dass es dort zahlreiche private Anbieter gebe.
Beim Thema der interkommunalen Zusammenarbeit drehte sich die Diskussion um die ursprünglichen Ziele von Zweckverbänden, die in gemeinsamer Bewältigung von Aufgaben und in der Hebung von Synergieeffekten lagen. Baganz bezeichnete interkommunale Kooperation im Grunde als durchaus erwünscht, deren Vergabefreiheit sei allerdings eine Frage der konkreten Ausgestaltung im Einzelfall. Auch Hoffmann will die Möglichkeit vor allem kleinerer Gemeinden, sich zur gemeinsamen Aufgabenerledigung in Zweckverbänden zu organisieren, uneingeschränkt erhalten. Seit einiger Zeit jedoch bauen Kommunen ihre Aktivitäten in Dienstleistungsbereichen merklich aus und blockieren damit funktionierenden Wettbewerb. Im Rahmen von interkommunaler Zusammenarbeit erfolgt die Beauftragung von benachbarten Gemeinden oder Zweckverbänden in der Regel ohne öffentlichen Ausschreibungswettbewerb. Gerechtfertigt wird diese Praxis mit Verweis auf die Selbstverwaltungsgarantie der Gebietskörperschaften. Auf europäischer Ebene wird, wie der Abgeordnete des Europäischen Parlaments Schwab darlegte, eine generelle Ausnahme interkommunaler Kooperationen von den Vorgaben des Vergaberechts von einer großen Mehrheit der Europaabgeordneten abgelehnt. Allerdings plant die deutsche Bundesregierung eine Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Solange der öffentliche Auftragnehmer im Wesentlichen für die beauftragende Stelle tätig ist, soll interkommunale Zusammenarbeit von den Vergabevorschriften ausgenommen werden.
Die Teilnehmer der Diskussion waren sich einig darin, dass vermehrte ausschreibungsfreie Vergabe im Rahmen von interkommunaler Zusammenarbeit gravierende Folgen für die Privatwirtschaft hat. Es entstehen kommunale Monopole, die einerseits von ausschreibungsfrei erlangten Aufträgen profitieren und in anderen Marktfeldern mit privaten Unternehmen in Wettbewerb treten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE)
Gerd Henghuber, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Behrenstr. 29, 10117 Berlin
Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99
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