Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) / Trittin darf Flächenbesitzer nicht doppelt schädigen / Befürchtungen bestätigen sich
(Berlin) - Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beabsichtigt das Bundesumweltministerium (BMU) nach neuester Aussage, allein die Flächeneigentümer zu den Kosten, die bei Pflege und Entwicklung der Gewässer entstehen, heranzuziehen. Durch Umlage der Kosten über die Gewässerunterhaltsverbände soll den Flächeneigentümern nun auch noch diese Last aufgebürdet werden. In einem Papier des BMU hieß es, umlagefähig seien alle Kosten für die wasserwirksamen Maßnahmen einschließlich solcher Kosten, die nur aus ökologischen Gründen entstehen.
Land- und Forstwirte sowie die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände (Arge) und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) vertreten die Auffassung, dass die WRRL gesamtgesellschaftliche Ziele, nämlich den Schutz und die Sicherung der Lebensgrundlage Wasser verfolgt. Dieser Schutz kann nicht alleine von den Grundeigentümern finanziell getragen werden. Ihre Verantwortung für die Fläche beweisen die Grundeigentümer nach Ansicht von Arge und AGDW schon durch ihre ordnungsgemäße Bewirtschaftung. Wasser ist inzwischen auch zu einem Interessenfeld großer Konzerne geworden, die von der Wasserqualität profitieren.
Bereits heute besteht bei der Gewässerunterhaltung, besonders in den neuen Bundesländern, eine eklatante Schieflage, denn durch die vielerorts unreflektierte Anwendung des Flächenmaßstabes bei der Veranlagung zu den Unterhaltskosten bestehen ungerechte Belastungen. So bezahlen z.B. die Waldbesitzer nur noch dafür, dass ihnen das Wasser abgegraben wird. Dabei ist gerade der Wald für sein Wachstum dringend auf jeden Tropfen Wasser angewiesen. Seine Filter- und Speicherfunktion bleibt hierbei einfach völlig unberücksichtigt.
Zahlen sollen die Flächeneigentümer über die Gewässerunterhaltsverbände, bei denen ihnen aber eine direkte Mitgliedschaft und somit eine direkte Mitsprache in den meisten Fällen verwehrt werden.
Die Mitglieder von Arge und AGDW lehnen deshalb die Pläne des BMU aufs Schärfste ab und fordern eine gerechte Finanzierung der Kosten für die Umsetzung der WRRL. Sie kündigen bereits jetzt eine intensive rechtliche Prüfung der BMU-Pläne an.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V.
Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin
Telefon: 030/31807205, Telefax: 030/31807242