Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)
Anzeige

Umsetzung Hartz IV nur unter Wahrung der Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen

(Berlin) - Die Hartz IV-Reform, mit der die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebezieher geregelt wird, löst derzeit Unsicherheiten bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunalverwaltungen aus. komba gewerkschaft und Deutscher Städte- und Gemeindebund bekennen sich in dieser Situation ihrer gemeinsamen Verantwortung zur Umsetzung notwendiger Reformschritte, aber auch der Wahrung der Interessen der Mitarbeiter. „Die beschlossene Reform muss konsequent umgesetzt werden“, erklärten der Vorsitzende der komba gewerkschaft, Heinz Ossenkamp, sowie das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.

komba gewerkschaft und Deutscher Städte- und Gemeindebund verstehen sich im Rahmen der Umsetzung von Hartz IV als Partner in dem Ziel, miteinander die Reform zu gestalten. Vor diesem Hintergrund haben sie am heutigen Tag eine gemeinsame Erklärung zur Umsetzung herausgegeben. Mit dieser soll insbesondere den Befürchtungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen Rechnung getragen werden. „Wir brauchen vor Ort konkrete Personalentwicklungskonzepte für die betroffenen Beschäftigten“ betonten Landsberg und Ossenkamp. komba gewerkschaft und Deutscher Städte- und Gemeindebund sind sich darin einig, dass ein Tätigwerden von kommunalem Personal in einer Arbeitsgemeinschaft nicht zu einem Nachteil bei der beruflichen Entwicklung führen darf. Insbesondere sollte ein Rückgriff auf Personal Dritter nur dann erfolgen, wenn der Personalschlüssel nicht durch kommunales Personal und Personal der Agenturen für Arbeit sichergestellt werden kann. Vorrangig sollten in diesem Zusammenhang auch Vereinbarungen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über den Einsatz des dort vorhandenen qualifizierten Personal getroffen werden.

komba gewerkschaft und Deutscher Städte- und Gemeindebund setzen sich dafür ein, dass es im Rahmen der Umsetzung von Hartz IV zu einer aktiven Zusammenarbeit zwischen Kommunen und den örtlichen Agenturen für Arbeit kommt. Sie erwarten von der Bundesagentur für Arbeit, den Akteuren vor Ort die notwendigen Handlungsspielräume zu eröffnen und auf zentrale Vorgaben möglichst zu verzichten.

Im Übrigen fordern komba gewerkschaft und Deutscher Städte- und Gemeindebund weitere Reformschritte, z. B. zur Schaffung von Arbeitsplätzen. So appellieren sie an die Bundesländer, wie im Vermittlungsverfahren verabredet, ihre Einsparungen vollständig und ungeschmälert an die Kommunen weiter zu geben. „Wir brauchen eine Stärkung der Investitionskraft der Städte und Gemeinden“ bekräftigten Landsberg und Ossenkamp. Nur so können Arbeitsplätze in Deutschland dauerhaft geschaffen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige