Pressemitteilung | VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz

Umweltausschuss diskutiert über Haustierabschuss / VIER PFOTEN begrüßt Überarbeitung des Jagdrechts

(Hamburg / Düsseldorf) - Heute (25. März 2015) berät der Umweltausschuss der NRW-Landesregierung über eine Überarbeitung des Jagdrechts. Künftig sollen in NRW unter anderem keine Hauskatzen mehr geschossen werden dürfen. Bisher gilt bundesweit das Gesetz, dass Katzen als "wildernde Haustiere" erschossen werden können, wenn sie sich mehr als 200 bzw. 300 Meter (je nach Bundesland) vom nächsten Wohnhaus entfernt haben. Jährlich fallen dem rund 40.000 Hauskatzen zum Opfer. VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz ist über die geplanten Änderungen des Gesetzes erfreut.

Birgitt Thiesmann (51), Heimtierexpertin von VIER PFOTEN:
"Die Begründung für den Abschuss von Katzen ist von Seiten der Jäger vor allem, dass Streunerkatzen Autounfälle verursachen und Krankheiten verbreiten könnten. Der Abschuss von Katzen löst jedoch keins dieser Probleme! Wenn ein Steuner geschossen wird, wird sein Revier sofort von anderen Tieren übernommen. Ihre Zahl verringert sich auf diese Weise nicht. Die einzige Möglichkeit, der großen Anzahl von streunenden Katzen auf Deutschlands Straßen Herr zu werden, ist die Kastration von möglichst vielen Tieren."

VIER PFOTEN fordert deshalb von der Bundesregierung die Einführung einer bundesweiten Kastrationspflicht für Hauskatzen mit Freigang. Zusätzlich arbeitet die Stiftung auf kommunaler Ebene mit Städten und Gemeinden zusammen und informiert über nachhaltige Lösungen. Katzen sind mit vier bis fünf Monaten geschlechtsreif. Eine Katze kann pro Jahr zwei Würfe mit mindestens drei Kätzchen großziehen, die wiederum nach einem halben Jahr selbst für Nachwuchs sorgen.

Quelle und Kontaktadresse:
VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz Pressestelle Schomburgstr. 120, 22767 Hamburg Telefon: (040) 399249-0, Fax: (040) 399249-99

(mk)

NEWS TEILEN: