Pressemitteilung | Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) - Hauptgeschäftsstelle

Umweltminister Röttgen bereitet Ende von Abfallvermeidung und Ressourcenschonung vor

(Berlin) - Abfallverbrennung soll künftig dem stofflichen Recycling gleichgestellt werden. Der BMU-Entwurf für das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz vermeidet Anreize zur Abfallvermeidung und Ressourceneffizienz. Umweltminister Röttgen will pauschale Ausnahmen für Abfälle mit hohem Heizwert und bereitet damit das Ende des Recycling vor. Deutsche Umwelthilfe zweifelt EU-Rechtskonformität des Gesetzesentwurfes an.

Vor einer eklatanten Fehlentwicklung in der Abfallpolitik in Deutschland warnt die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH). Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Referentenentwurf für das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz bestätigt den Verdacht, dass Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) weder die Vermeidung von Abfall stützt, noch eine effiziente Rohstoffwirtschaft gesetzlich fördern will. "Der Gesetzesentwurf ist eine der im Umweltministerium derzeit beliebten `Brücken in die Vergangenheit´ und verabschiedet sich vom Ziel der Abfallvermeidung und ressourceneffizienten Kreislaufführung", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Mit der geplanten Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in der vorgelegten Form würde Deutschland nicht nur gegen EU-Recht verstoßen, sondern auch seine frühere Vorreiterrolle in der Kreislaufwirtschaft endgültig aufgeben."

Resch forderte Umweltminister Röttgen auf, den Inhalt der EU-Abfallrahmenrichtlinie rechtskonform umzusetzen. Danach hat die Abfallvermeidung die oberste Priorität der Abfallwirtschaft und Wiederverwendung und stoffliches Recycling den Vorzug vor der energetischen Verwertung von Abfällen. Zudem forderte Resch die Bundesregierung auf, im Rahmen der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes den Vollzug der Abfallgesetzgebung durch die Bundesländer endlich sicherzustellen.

Das Bundesumweltministerium hat im August den Referentenentwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes veröffentlicht. Das neue Gesetz wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Dafür bleibt nicht mehr viel Zeit: Nach EU-Recht müssen die neuen Regelungen bis spätestens 12. Dezember 2010 umgesetzt werden. Heute (23. September 2010) findet im Bundesumweltministerium eine Anhörung zum Entwurf statt. Die DUH kritisiert die ganz offensichtliche Absicht der Bundesregierung, sich von der Recyclinggesellschaft zu verabschieden. Insbesondere drei geplante Regelungen bedrohen eine ressourcenschonende Abfallwirtschaft:

1. Abfallvermeidung hat Priorität, aber im Entwurf fehlen konkrete Ziele

Die Vermeidung von Abfällen hat in der europäischen Gesetzgebung erste Priorität und sollte dies auch im geplanten Kreislaufwirtschaftsgesetz haben. Das Bundesumweltministerium verzichtet jedoch auf konkrete und verbindliche Ziele zur Abfallvermeidung - beispielsweise als jährliche, prozentuale Reduktion des Pro-Kopf-Abfallaufkommens. Stattdessen bleibt die Abfallvermeidung im Referentenentwurf bei einer unverbindlichen Willensbekundung. "Ohne konkrete Ziele und Umsetzungsmechanismen zur Abfallvermeidung fehlt in der Praxis jeglicher Anreiz, Abfälle entsprechend der ersten Stufe der Abfallhierarchie zu vermeiden", erklärt Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

2. Vorgeschlagene Recyclingziele bis 2020 sind bereits überholt

Die im Referentenentwurf vorgesehenen Quoten für das Recycling und die stoffliche Verwertung von Siedlungsabfällen (65 Prozent) und nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen (80 Prozent) bis 2020 sind zu niedrig.

In Deutschland wurden bereits 2008 64 Prozent der Siedlungsabfälle und 89 Prozent der Bau- und Abbruchabfälle recycelt und stofflich verwertet. "Ein Ziel ist ein definierter und angestrebter Endpunkt eines Prozesses - nicht eine Darstellung des Ist-Zustandes. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Recyclingquoten sind in der Praxis bereits erreicht und entsprechend als Zielvorgaben zur Förderung von Ressourcenschonung und Recycling in Deutschland völlig ungeeignet", kritisiert Elander. Die Umsetzung der vom BMU vorgeschlagenen Quoten wäre ein Signal an die Verbraucher und an die Beteiligten der Kreislaufwirtschaft, dass der Gesetzgeber Recycling nicht weiter fördern will und die Ressourceneffizienz im rohstoffarmen Deutschland nicht erhöhen will.

Die DUH fordert bis 2020 eine rechtsverbindliche 85 prozentige Recyclingquote für Siedlungsabfälle und eine ebenso rechtsverbindliche Quote für die stoffliche Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen in Höhe von 95 Prozent - jeweils mit konkreten Zwischenzielen bis 2014 und 2017. Es muss aus Sicht der Umwelt- und Verbraucherorganisation auch klar definiert werden, welche Abfallbehandlungsmaßnahmen zur Erfüllung der Quoten beitragen. Niederwertige Downcycling-Verfahren dürften nicht in die Quoten eingehen.

3. Das BMU hebelt die Abfallhierarchie aus und stellt energetische Verwertung von hochkalorischen Abfällen neben jede andere Form der Verwertung

Die in der EU-Richtlinie festgeschriebene fünfstufige Abfallhierarchie ist eine Voraussetzung dafür, dass Abfälle grundsätzlich so hochwertig und ressourceneffizient wie möglich verwertet werden. Nach der Abfallrahmenrichtlinie dürfen nur dann Ausnahmen für bestimmte Abfallströme getroffen werden, wenn dies aus Lebenszyklusdenken gerechtfertigt ist.

Der Referentenentwurf setzt die fünfstufige Abfallhierarchie aus der EU-Abfallrahmenrichtlinie vordergründig korrekt um. Tatsächlich wird sie allerdings durch eine pauschale Ausnahmeregelung für Abfälle mit hohem Brennwert negiert, die in der Praxis zu einer verstärkten Verbrennung statt Recycling führt. "Die Bundesregierung hatte bereits beim Zustandekommen der EU-Richtlinie erfolglos gegen die fünfstufige Abfallhierarchie angekämpft und war am Widerstand der Kommission und umweltengagierten EU-Staaten gescheitert. Sollte Umweltminister Röttgen im Kreislaufwirtschaftsgesetz die Abfallhierarchie aushebeln werden wir die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland initiieren", so Resch.

Der Referentenentwurf stellt die energetische Verwertung von Abfällen mit einem Heizwert von mindestens 11.000 kJ/kg gleich mit Recycling und Vorbereitung zur Wiederverwendung. Aus den fünf Stufen der Abfallhierarchie werden also für diese Abfälle wieder drei. Aus Sicht der DUH können alle Abfälle, die einen Heizwert über 11.000 kJ/kg haben - was beispielsweise praktisch für alle Kunststoffabfälle zutrifft, nicht als ein "bestimmter Abfallstrom" betrachtet werden; vielmehr geht es hier um eine pauschale Ausnahme. Es ist auch nicht erkennbar, wie diese Ausnahme durch das in der Abfallrahmenrichtlinie geforderte Lebenszyklusdenken gerechtfertigt sein sollte.

Hintergrundinformationen

Die schriftlichen Stellungnahmen der DUH zum Referentenentwurf und zum Arbeitsentwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes könnten unter

http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2392 heruntergeladen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Umwelthilfe e.V. Pressestelle Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell Telefon: (07732) 99950, Telefax: (07732) 999577

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