Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

Umweltrecht-Vorgaben für die MedTech-Branche: BVMed-Infoservice aktualisiert und auf Englisch veröffentlicht

(Berlin) - Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat seinen Infoservice zu den umweltrechtlichen Vorgaben für die MedTech-Branche umfassend aktualisiert und erweitert. Insgesamt bietet der deutsche MedTech-Verband 24 Infoblätter zu zentralen nationalen und europäischen Rechtsakten mit einem Überblick zu Anwendungsbereichen, gesetzlichen Verpflichtungen und Zeitplänen. Alle Informationen stehen nun auch auf Englisch zur Verfügung. Der kostenfreie BVMed-Service kann auf Deutsch unter www.bvmed.de/umweltrecht-service und auf Englisch unter www.bvmed.de/environmental-law abgerufen werden.

„Die MedTech-Branche ist von zahlreichen umweltrechtlichen Vorgaben direkt oder indirekt betroffen. Um hier Orientierung zu geben, stellt der BVMed seit 2023 Info- und Themenblätter bereit, die wir regelmäßig aktualisieren und erweitern“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge. Damit würden insbesondere KMU bei der Einordnung des umfassenden Umweltrechts unterstützt werden.

Neu aufgenommen wurde ein Infoblatt zur Zwangsarbeits-Verordnung (kurz FLR, engl. „Forced Labour Regulation“), die zum 13. Dezember 2024 in Kraft getreten ist und ab dem 14. Dezember 2027 vollständig gilt. Einige Regelungen zur Vorbereitung der Behörden gelten bereits seit dem 13. Dezember 2024. Die FLR gilt branchen- und produktunabhängig für alle Wirtschaftsakteure, heißt es im BVMed-Infoblatt. Damit gilt die Verordnung umfassend und beschränkt sich nicht auf große Marktakteure oder besonders von Zwangsarbeit betroffene Branchen. Nicht erfasst von der FLR ist die Rücknahme von Produkten, die bereits den Endnutzer auf dem Unionsmarkt erreicht haben.

Damit bietet der BVMed nun 24 Übersichten zu folgenden Rechtsakten und Themen:
1. Abfallverbringungs-Verordnung (AbfallverbringungsVO)
2. Batteriegesetz (BattG)
3. Batterie-Verordnung (BattVO)
4. Biozid-Verordnung (BiozidVO)
5. CLP-Verordnung (CLP-VO)
6. Einwegkunststoffkennzeichnungs-Verordnung (EWKKennzV), Einwegkunststoffverbots-Verordnung (EWKVerbotsV), Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), Einwegkunststofffonds-Verordnung (EWKFondsV)
7. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
8. Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
9. Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung
10. EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
11. EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD)
12. F-Gas-Verordnung
13. Konfliktmineralien-Verordnung
14. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
15. Ökodesign-Regulierung
16. POP-Verordnung
17. REACH-Verordnung
18. Textilkennzeichnungs-Verordnung
19. Themenblatt „Green Claims“
20. Themenblatt „laufende Initiativen“
21. Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette
22. Verpackungsgesetz (VerpackG)
23. Verpackungs-Verordnung (VerpackungsVO)
24. Zwangsarbeits-Verordnung (FLR)

„Beim Umweltrecht muss die Politik auf praxistaugliche Regelungen für unsere mittelständisch geprägte MedTech-Branche sowie auf einen einheitlichen regulatorischen Rahmen auf europäischer Ebene achten. Nur so können Nachhaltigkeit und eine wettbewerbsfähige Industrie unter einem Dach vereint werden – für eine sichere Versorgung mit Medizinprodukten, für mehr Resilienz und für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Europa“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed), Manfred Beeres, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Georgenstr. 25, 10117 Berlin, Telefon: 030 246255-0

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