Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Umweltrechtliche Verbandsklage droht Investitionen zu verhindern

(Berlin) - „Wir brauchen keine umfassende umweltrechtliche Verbandsklage in Deutschland. Bereits heute sorgt eine sehr weit reichende gerichtliche Kontrolle dafür, dass die sehr hohen Umweltstandards in Deutschland eingehalten werden. Hinzu kommen ausreichende Beteiligungsrechte, die Bürgern und Verbänden auch derzeit schon zur Verfügung stehen.“ Mit diesen Worten wies Carsten Kreklau, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, die Forderung des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) nach uneingeschränkten Klagerechten für Umweltverbände zurück. Der SRU präsentierte am Mittwoch (23. Februar) die Stellungnahme „Rechtsschutz für die Umwelt – die altruistische Verbandsklage ist unverzichtbar“ in Berlin der Öffentlichkeit.

„Uferlose Klagerechte für Umweltverbände setzen deutsche Unternehmen einer andauernden Rechts- und Planungsunsicherheit aus, die für sie unzumutbar ist“, kommentierte Kreklau. „Wenn Umweltverbände ohne besondere Gründe beispielsweise gegen die Genehmigung von Anlagen klagen dürfen, obwohl sie davon gar nicht betroffen sind, dann werden unsere Gerichte mit noch mehr sinnfreien Verfahren überschüttet. Es wird dann niemand mehr in Deutschland investieren, wenn ihm aus heiterem Himmel und ohne konkreten Anlass eine Klage droht“, warnte Kreklau. „Eine uneingeschränkte Verbandsklage ist weder europa- noch völkerrechtlich geboten. Die effektive Durchsetzung des Umweltrechts wird in Deutschland durch die Behörden sichergestellt. Der deutsche Gesetzgeber darf nicht wieder über das Ziel hinausschießen und die Wettbewerbssituation deutscher Unternehmen weiter verschlechtern“, forderte Kreklau.

Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20280, Telefax: 030/20282566

NEWS TEILEN: