Umweltwerbung: BVDM fordert praktikable Regeln für die Druck- und Medienwirtschaft
(Berlin) - Die bevorstehende Umsetzung der europäischen EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) bringt neue regulatorische Anforderungen für Umweltwerbung in der EU mit sich. Ab September 2026 sollen Umweltaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern unionsweit einheitlich geregelt werden. Die deutsche Umsetzung erfolgt über Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) begleitet das Gesetzgebungsverfahren aktiv und setzt sich im Interesse der Druck- und Medienwirtschaft für rechtssichere, praxistaugliche und mittelstandsfreundliche Regelungen ein.
Der BVDM setzt sich für eine KMU-gerechte Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in das deutsche UWG ein. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen brauchen Klarheit, Rechtssicherheit und umsetzbare Vorgaben. In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf an das zuständige Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz sowie im Schulterschluss mit weiteren Wirtschaftsverbänden hat der BVDM sich aktiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und klare Forderungen formuliert:
• Begrenzung auf B2C-Kommunikation: Die neuen Regeln sollen ausschließlich für Umweltaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbraucher gelten – nicht für B2B-Beziehungen.
• Verhältnismäßige Zertifizierungsanforderungen: Prüfintervalle für Nachhaltigkeitsnachweise sollen wirtschaftlich tragfähig bleiben. Jährliche Prüfpflichten lehnt der BVDM ab.
• Anerkennung bestehender Branchensiegel: Spezialisierte Branchensiegel wie beispielsweise die Nachhaltigkeitssiegel der Klimainitiative der Verbände Druck und Medien sollen in der Gesetzesbegründung explizit anerkannt werden.
• Übergangsfristen für Bestandsware: Der BVDM fordert angemessene gesetzliche Übergangsregelungen, um den Abverkauf für langlebige Produkte zu ermöglichen – insbesondere Verpackungen, Druckerzeugnisse und Bücher.
Parallel zur EmpCo-Richtlinie befindet sich die Green Claims Richtlinie auf EU-Ebene im Gesetzgebungsprozess. Sie sieht ein umfassendes Vorab-Zertifizierungsverfahren für alle Umweltaussagen vor. Der BVDM hatte sich deshalb im Frühjahr 2025 gemeinsam mit über 20 Wirtschaftsverbänden gegen das Vorhaben ausgesprochen. Obwohl ein offizieller Rückzug der Richtlinie bislang noch nicht erfolgt ist, zeichnet sich ab, dass die Kritik aus der Wirtschaft Wirkung gezeigt hat. Inzwischen hat die EU-Kommission das Verfahren faktisch gestoppt und eine Rücknahme angekündigt. Ein formeller Rückzug steht jedoch noch aus. Der BVDM drängt hier auf Klarheit: Zwei sich überschneidende Regelwerke würden zusätzliche Bürokratie und erhebliche Rechtsunsicherheit verursachen – gerade für kleine und mittlere Unternehmen.
Deshalb spricht sich der BVDM dafür aus, die EmpCo-Richtlinie zügig und prioritär umzusetzen und als harmonisierte Grundlage für die Regulierung von Umweltaussagen zu etablieren. Der Verband sieht darin den sinnvolleren Ansatz für glaubwürdige und wirtschaftlich tragfähige Nachhaltigkeitskommunikation im Unternehmensumfeld.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm), Silke Leicht-Sobbe, Pressesprecher(in), Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin, Telefon: 030 2091390