Umzug ohne Sorgen: Verbraucherzentrale gibt Tipps bei typischen Vertragsfallen
(Leipzig) - Steht ein Umzug an, herrschen oft Hektik und Chaos. Dabei geraten Verbraucher*innen oft in Vertragsfallen, für die sie teuer bezahlen müssen. Wie das verhindert werden kann, weiß Jasmin Trautloft, Leiterin der Beratungsstelle Plauen:
Umzugsunternehmen: Genau prüfen, was im Vertrag steht
Wer ein Umzugsunternehmen beauftragt, sollte den Vertrag genau prüfen. Entscheidend ist, welche Leistungen im Preis enthalten sind, etwa:
die Anzahl der Transporter oder LKW, die Einrichtung von Halteverbotszonen, das Packmaterial, der Ab- und Aufbau von Möbeln, das Verschließen von Bohrlöchern oder ob ein Festpreis vereinbart wurde oder nach Stunden abgerechnet wird.
Davon hängt auch ab, wie viele Arbeitskräfte verbindlich eingeplant sind. „Seriöse Unternehmen kommen vorab vorbei und schauen sich an, was transportiert werden muss, um dann ein konkretes Preisangebot abzugeben“, sagt Trautloft. Vorauszahlungen sollten abgelehnt werden. Wird Druck ausgeübt, rät die Expertin zu einem Anbieterwechsel.
Ist der Umzugstermin vertraglich festgelegt und der Vertrag unterschrieben, gilt er für beide Seiten. Besonders bei sogenannten Seniorenumzügen lohnt eine genaue Prüfung. „Hier finden sich häufig zu viele oder überteuerte Positionen im Vertrag“, warnt Trautloft.
Nachsendeauftrag und Rundfunkbeitrag: Nur über Originalanbieter
Nachsendeauftrag und Ummeldung beim Rundfunkbeitrag sollten ausschließlich über die offiziellen Anbieter erfolgen: die Deutsche Post sowie den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Unseriöse Drittanbieter verlangen oft hohe Gebühren für unnötige Dienstleistungen. Die Ummeldung beim Rundfunkbeitrag ist kostenfrei. Der Nachsendeauftrag für die Post kostet für Privatkund*innen 31,90 Euro online bzw. 34,90 Euro in der Filiale für sechs Monate.
„Wer unsicher ist, ob es sich um die richtige Website handelt, sollte einen Blick ins Impressum ganz unten auf der Seite werfen“, so Trautloft.
Strom, Gas, Telefon: Umzug heißt nicht automatisch neuer Vertrag
Anbieter müssen rechtzeitig über den Umzug informiert werden. In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Auszug, bei vielen Sonderverträgen sechs Wochen. Vielen ist nicht bekannt: Kann der bisherige Anbieter am neuen Wohnort liefern und teilt dies innerhalb von zwei Wochen mit, läuft der Vertrag weiter. Aber auch hier lauern Fallen:
• keine neue Mindestlaufzeit
• mögliche Umzugs- oder Servicegebühr
• Sonderkündigungsrecht, wenn am neuen Wohnort keine Belieferung möglich ist oder dort bereits ein Vertrag besteht
„So lässt sich vermeiden, zwei Verträge parallel zu zahlen oder stillschweigend eine neue Laufzeit von 24 Monaten einzugehen“, erklärt Trautloft.
Bei Vertragsproblemen oder unklaren Zahlungsforderungen hilft die Verbraucherzentrale Sachsen. Beratungstermine können telefonisch unter 0341 6962929 oder online vereinbart werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Katharinenstr. 17, 04109 Leipzig, Telefon: 0341 696290
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