Pressemitteilung | Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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UN-Kinderrechtskonvention muss Grundlage bei Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sein

(Berlin) - Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland die konsequente Ausrichtung an der UN-Kinderrechtskonvention an. Die heute dazu im Bundestag diskutierten Gesetzentwürfe werden aus Sicht der Kinderrechtsorganisation diesem Anspruch nicht gerecht. Vielmehr sieht das Deutsche Kinderhilfswerk in den Entwürfen gravierende kinderrechtliche Defizite.

„Kinderrechte gelten immer und überall, auch deshalb ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, alle Kinder adäquat zu schützen. Die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen des Staates gilt auch für die Gesetzgebung zur GEAS-Reform. Geflüchtete Kinder stellen eine besonders vulnerable Gruppe dar. Auch deshalb sind beispielsweise die Verlängerung der Verweildauer in Erstaufnahmeeinrichtungen und die Möglichkeiten der Bewegungsbeschränkungen in den Unterkünften nicht akzeptabel“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Gemeinsam mit acht weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen hatte das Deutsche Kinderhilfswerk ein Gutachten in Auftrag gegeben, das untersucht, welche Handlungsoptionen der Gesetzgeber hat, um die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland kinderrechtskonform umzusetzen. Die Gutachter und Experten für Migrationsrecht, Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler kommen zu dem eindeutigen Schluss, dass ohne klare rechtlich verankerte Kinderschutz-Maßnahmen schwerwiegende Kinderrechtverletzungen in Deutschland drohen.

Deshalb sollten kinderrechtliche Schutzgarantien möglichst konkret in den deutschen Gesetzestexten verankert werden, um ihre Wirksamkeit zu sichern, so die Gutachter. Doch stattdessen schlage die Bundesregierung Verschärfungen vor – etwa Möglichkeiten für Haft und haftähnliche Unterbringung, sogar von Kindern. Diese Verschärfungen seien nicht nur unverhältnismäßig, sondern verstießen gegen die Kinderrechte. Die Zielsetzung des Gesetzgebers müsse es sein, Freiheitsbeschränkungen von Kindern zu vermeiden und sie bestmöglich zu schützen.

Basierend auf dem Gutachten haben die Organisationen ein Positionspapier verfasst, in dem unter anderem ein gesetzlicher Ausschluss von Minderjährigen aus Haft und Unterbringungsformen, in denen die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, und verbindliche Standards für die kindgerechte Unterbringung sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für alle Kinder gefordert werden. Wichtig sind außerdem eine systematische und kindgerechte Prüfung besonderer Schutzbedarfe von Kindern, kindgerechte Verfahren statt Grenz- und Schnellverfahren für Kinder, sowie die Beibehaltung des Familienasyls zur Wahrung der Familieneinheit.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Uwe Kamp, Pressesprecher(in), Leipziger Str. 116-118, 10117 Berlin, Telefon: 030 3086930

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