Pressemitteilung | Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V. im VBE (BLLV)

UN- Konvention sorgt für unlösbares Dilemma / Viele Lehrkräfte wenden sich an die BLLV- Rechtsabteilung, weil sie sich wegen schlechter Rahmenbedingungen nicht in der Lage sehen, behinderte Schüler aufzunehmen

(München) - In der Rechtsabteilung des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV) häufen sich Anfragen zum Thema Inklusion, wobei sich ein schier unlösbares Dilemma auftut: Schulen wollen die für sie verpflichtende UN- Behindertenrechtskonvention einlösen und somit auch Kinder mit besonderem Förderbedarf in ihre Klassen aufnehmen. Doch sie stoßen an ihre Grenzen. Denn: Sie können unter den gegebenen Umständen an den Schulen weder dem "behinderten" noch dem "nicht behinderten" Schüler gerecht werden. Die UN- Konvention wurde von der Bundesrepublik im Januar 2009 ratifiziert, ihr stimmten alle 16 Bundesländer zu. Nach dieser Konvention haben alle Eltern das Recht, ihre Kinder an der Regelschule einzuschulen.

"Weil die Rahmenbedingungen an den Schulen für die Integration behinderter Kinder ungeeignet sind, ist bei vielen Lehrerinnen und Lehrern die Sorge groß, dass bei Aufnahme z. B. eines oder mehrerer lernbehinderter Kinder oder Kindern mit Erziehungsschwierigkeiten der Unterricht insgesamt beeinträchtigt wird. Letztlich leiden die ganze Klasse und das zu integrierende Kind darunter", erklärte BLLV- Präsident Klaus Wenzel heute in München. Diese Sorge ist nicht von der Hand zu weisen, wie ein Beispiel aus der ersten Grundschulklasse verdeutlicht: Eine Lehrerin unterrichtet im Schnitt über 20 Kinder, aufgrund der flexiblen Einschulung im Alter von 5 bis 7 Jahren. Sie muss auf die Jüngeren anders eingehen als auf die Älteren. Sie hat es mit Kindern zu tun, die beispielsweise eine Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwäche haben, unter Sprachschwierigkeiten oder Aufmerksamkeitsdefiziten leiden. Jetzt kommt(en) u. U. noch ein oder mehrere behinderte Kind(er) dazu, die besonders viel gezielte Aufmerksamkeit und Zuwendung benötigen. Dies ist für eine Lehrkraft nicht mehr zu leisten, zumal sie keinerlei sonderpädagogische Ausbildung erhalten hat.

Wenzel: "Das Kultusministerium muss endlich dafür Sorge tragen, dass an den Schulen Voraussetzungen geschaffen werden, die eine Integration von Kindern mit speziellem Förderbedarf möglich machen." Er forderte das Kultusministerium auf, sich umgehend mit der Problematik zu befassen. "Alle Schulen sind dazu verpflichtet, die Konvention umzusetzen. Das erfordert eine schrittweise Umgestaltung der Schulen - vor allem aber deutlich mehr Personal, das unterstützend eingreifen kann." Vor allem müsse der Mobile Sonderpädagogische Dienst ausgebaut und Schulen entsprechend räumlich ausgestattet werden. Im Schuljahr 2008/2009 wurden an bayerischen Förderschulen bzw. -zentren 58.500 Schüler/innen unterrichtet, hinzu kommen noch die Schüler an Regelschulen, die vom Mobilen Sonderpädagogischen Dienst betreut werden - ihre Zahl steigt seit Jahren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V. im VBE (BLLV) Pressestelle Bavariaring 37, 80336 München Telefon: (089) 72100129, Telefax: (089) 72100155

(mk)

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