Pressemitteilung | Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
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Uneinheitliche Mehrwertsteuer fördert Wettbewerbsverzerrungen

(Berlin) - Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) betrachtet die Mehrwertsteuervorschläge der Europäischen Kommission mit Skepsis. Bereits heute verursachen uneinheitliche Mehrwertsteuerregelungen gravierende Wettbewerbsverzerrungen in vielen Dienstleistungsbranchen.

Identische Dienstleistungen unterliegen vielfach unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen - je nachdem, ob sie von der Privatwirtschaft oder von gemeinnützigen Unternehmen erbracht werden. Beispiele hierfür finden sich in der Altenpflege und in der Jugendhilfe. Betroffen ist jedoch nicht nur der soziale Bereich. Gemeinnützige Unternehmen bieten sogar die Pflege von Grünanlagen an.

„Die EU sollte sich um die Politikfelder kümmern, auf denen sie Entscheidungskompetenz hat. Dazu zählt die Wettbewerbspolitik und nicht die Steuerpolitik“, so BDWi-Präsident Werner Küsters.

„Zusätzliche Ausnahmebestimmungen für die Mehrwertsteuer würden den Wettbewerb weiter schwächen, sinnvoller wären niedrigere aber einheitliche Steuersätze. Zudem müssen Dienstleistungen unterschiedslos besteuert werden, unabhängig von welchem Unternehmen sie erbracht werden“, fordert Küsters.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) Matthias Bannas, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin Telefon: (030) 288807-0, Telefax: (030) 288807-10

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