Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Unklare Testamentsformulierungen sorgen für Streit

(Bonn) - Vor einer Verwechslung einer Vor- und Nacherbschaft mit einer sogenannten „Vollerbschaft“ in privatschriftlich aufgesetzten Testamenten hat der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Wolfgang Kastner, gewarnt. Rechtlich unklare Formulierungen wie „Zuerst soll meine Frau alles haben und danach sollen die Kinder mein Erbe haben“ können zu erheblichem Streit führen, der nicht selten vor Gericht endet. Zu unterscheiden ist insbesondere die Vollerbschaft – ohne jegliche Einschränkungen – und die sogenannte „Vor- und Nacherbschaft“. Bei Vollerbschaft kann der Erbe ohne Behinderung und Einschränkung durch spätere Erben über das gesamte Erbe verfügen. Bei der Vor- und Nacherbschaft hingegen beerben Vor- und Nacherben denselben Erblasser. Dies hat zur Folge, daß der Vorerbe diversen Einschränkungen unterliegt, soweit er im Testament nicht ausdrücklich davon befreit wird. Insbesondere kann der Vorerbe nicht über Grundstücke, Häuser oder Grundstücksrechte ohne Zustimmung der späteren (Nach-) Erben verfügen. Stimmen diese daher einer Verwendung des Erbes durch den Vorerben nicht zu, ist dieser praktisch mit Ausnahme einer „Nutznießung“ des Erbes blockiert. Testamente sollten daher klare und eindeutige Bestimmungen enthalten, um späteren Streit zu vermeiden.

Muster zur Testamentserrichtung und andere Tips enthalten die Ratgeber „Sterben macht Erben“ und „Sterben und Steuern“, die für je 8,00 EUR zzgl. 1,10 EUR Versand über die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Simrockallee 27, 53173 Bonn, erhältlich sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Simrockallee 27, 53173 Bonn Telefon: 0228/935570, Telefax: 0228/9355799

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