Unternehmen von Bürokratie entlasten
(Bonn) - Wir begrüßen die Zielsetzung des Gesetz- und Verordnungsentwurfs zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung, erklärte die Justiziarin des bvse, Dr. Manuela Hurst, anlässlich der Anhörung im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Bonn.
Dabei müsse es vor allem darauf ankommen, die vorwiegend mittelständisch strukturierte Entsorgungswirtschaft zu entlasten. Es müsse sichergestellt werden, betonte Dr. Hurst, dass sich die Verfahrenserleichterungen auch tatsächlich in der täglichen Handhabe in den Unternehmen niederschlagen.
Soweit aus den bisherigen Vollzugserfahrungen Konsequenzen gezogen und die sich daraus ergebenden Vereinfachungsoptionen in einzelnen Bereichen der abfallrechtlichen Überwachung voll ausgeschöpft werden, finde das die Unterstützung des bvse. Vor allem die beabsichtigte Aufhebung der Pflichten zur Erstellung betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen sei ein richtiger und vernünftiger Schritt. Auch die vorgesehene Vereinfachung der Überwachung im Bereich der freiwilligen Rücknahme von Abfällen durch Hersteller oder Vertreiber sei zu begrüßen.
Bei der Ausgestaltung der neuen Vorgaben zur Nachweisführung darf es jedoch nicht zu einer Überforderung der Unternehmen kommen, warnte Dr. Manuela Hurst. Besonderes Augenmerk sei bei der Einführung des neuen Konzeptes auf die Praktikabilität und die Handhabbarkeit einer EDV-gestützten Nachweisführung zu legen. So könne jedenfalls heute noch nicht davon ausgegangen werden, dass die von der Nachweispflicht betroffenen Abfallentsorger sowie Einsammler und Beförderer bereits flächendeckend über die für die vorgesehene elektronische Nachweisführung erforderliche EDV-technische Ausrüstung verfügten.
Die mit der vielfach erforderlich werdenden Aufrüstung der EDV-Anlagen notwendigen Aufwendungen stellen in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage eine erhebliche finanzielle Belastung der betroffenen Unternehmen dar. Deshalb sei der technische Aufwand für die Einführung des elektronischen Nachweisverfahren möglichst gering zu halten.
Die vorgesehene alleinige Unterscheidung zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen befürwortet der bvse im Sinne einer europaweiten Harmonisierung der abfallrechtlichen Überwachungsbestimmungen. Hurst: Dennoch bleibt die Bundesregierung aufgefordert, sich weiterhin nachhaltig für eine verstärkte Angleichung der Überwachungsbestimmungen in den Mitgliedstaaten einzusetzen.
Wegen der unterschiedlichen Erfahrungen mit Pilotprojekten, die von Mitgliedsunternehmen gemacht worden sind, sei es nach Auffassung des bvse erforderlich, dass ein Controlling des Vollzugs durchgeführt wird, damit Fehlentwicklungen schnell erkannt und abgestellt werden können. Hurst: Hier ist der bvse selbstverständlich zur Diskussion und Mitarbeit bereit.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse)
Hohe Str. 73, 53119 Bonn
Telefon: 0228/988490, Telefax: 0228/9884999
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