Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
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Unternehmensteuerreform 2008: Deutscher Steuerberaterverband fordert Nachbesserungen

(Berlin) - Mit Zurückhaltung reagiert der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) auf die Veröffentlichung des Entwurfs eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008. „Insbesondere sollten einige vorgesehene Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Steuersenkungen noch einmal gründlich überdacht werden“, betont Jürgen Pinne, Präsident des DStV.

Positive Signalwirkungen im internationalen Steuerwettbewerb sieht der Verband in dem künftig niedrigeren Körperschaftsteuersatz von 15 anstelle von bisher 25 Prozent. Auch die den Personengesellschaften gegebene Möglichkeit, zukünftig Gewinne steuerlich begünstigt zu thesaurieren, wird prinzipiell begrüßt. Das Gleiche gilt für die Abschaffung der Regeln über die Gesellschafter-Fremdfinanzierung, die jahrelang für Rechtsunsicherheit sorgten.

Abzuwarten bleibt, ob die dafür neu geschaffene Zinsschranke in der Praxis, insbesondere bei verbundenen Unternehmen, für mehr Rechtssicherheit sorgt. Die Regeln über den Verlust von nicht abziehbaren Zins- und Verlustvorträgen beim Wechsel der Eigentümer schießen jedenfalls über das Ziel der Missbrauchsbekämpfung hinaus und drohen Umstrukturierungen sowie Firmenneugründungen zu ersticken.

Kontraproduktiv erscheint nach Ansicht des DStV auch die massive Erweiterung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage. Neben der umfassenden Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen sollen zusätzlich schon bisher nicht abziehbare Betriebsausgaben zukünftig ausnahmslos sowohl beim Leistenden als auch beim Empfänger besteuert werden.

Völlig systemfremd ist darüber hinaus die geplante Hinzurechnung der vom Unternehmer gewährten Skonti oder wirtschaftlich vergleichbarer Vorteile. „Hierdurch wird die Liquidität, die dem Mittelstand im harten Konkurrenzkampf noch verbleibt, vom Staat mit der Gewerbesteuer bestraft“, so Pinne weiter. Zusätzlich rückt mit den genannten Verschärfungen eine Harmonisierung von Körperschaft- und Gewerbesteuer in weite Ferne.

Sorge bereitet dem DStV ebenfalls die weitgehende Aufrechterhaltung des Kontenabrufverfahrens. Einstmals eingeführt, um das „strukturelle Vollzugsdefizit“ bei der Erfassung der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu beseitigen, wird dieses Ziel nunmehr mit der Einführung der Abgeltungsteuer erreicht. Im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe sollte daher das Kontenabrufsverfahren konsequent wieder abgeschafft werden.

Der DStV setzt sich im Sinne der Steuerpflichtigen für die Beibehaltung der sofortigen Abziehbarkeit von geringwertigen Wirtschaftsgütern („410 €-Regel“) ein. Hierbei handelt es sich um eine der wenigen, allgemein bekannten steuerlichen Regeln, deren Effekte zudem für die Wirtschaft nicht zu unterschätzen sind.

Hinsichtlich der Besteuerung von Funktionsverlagerungen hofft der DStV auf weitere Gesprächsbereitschaft der Politik. Der vorgeschlagene Gesetzestext würde sich schon auf Grund des Umfangs und der Fülle unbestimmter Rechtsbegriffe kaum rechtssicher anwenden lassen. Unabhängig davon lässt sich nach Ansicht von Verbandspräsident Pinne die weltweite Entflechtung von Unternehmen nicht durch Besteuerung „potenzieller Gewinnchancen“ aufhalten und würde dem Standort Deutschland eher schaden als nutzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799

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