Unternehmensteuerreform nur bei voller Gegenfinanzierung akzeptabel
(Berlin) - Auch nach der Vorlage des Referentenentwurfes zur Unternehmensteuerreform bleibt der DGB bei seiner Haltung, dass die für 2008 vorgesehene Steuerentlastung weder notwendig noch fiskalisch vertretbar ist.
Was die effektive Steuerbelastung der deutschen Wirtschaft betrifft, so zahlen weder die Konzerne noch die mittelständischen Unternehmen im Schnitt mehr Steuern als die ausländischen Konkurrenten. Von einem signifikanten Wettbewerbsnachteil des Exportweltmeisters Deutschland kann also keine Rede sein, sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki am Montag (5. Februar 2007) in Berlin.
Das passt nicht zusammen: Einerseits greift man der Bevölkerung mit der Mehrwertsteuererhöhung und Kürzung der Pendlerpauschale tief in die Tasche, weil es angeblich aus haushaltspolitischen Zwängen unverzichtbar sei, und im gleichen Atemzug wird der Wirtschaft ein Steuergeschenk von 10 Milliarden Euro gemacht. Wenn die Gewinnsteuersätze trotzdem auf unter 30 Prozent gesenkt werden sollen, müssen die begünstigten Unternehmen auch für die Kosten aufkommen. Eine weitere Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist mit uns nicht zu machen.
Grundsätzliche Zustimmung signalisiert der DGB allerdings bei zwei wichtigen Elementen der Unternehmensteuerreform: Erstens dem Erhalt und der Ausbreitung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Zweitens der Bekämpfung der Gewinnverlagerung in Steueroasen, wobei die dafür vorgesehenen Maßnahmen wie z. B. die Zinsschranke noch genauer auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden müssten. Dem Druck der Wirtschaft, gerade bei den Maßnahmen zur Gegenfinanzierung nachzubessern, dürfe auf keinen Fall nachgegeben werden, sagte Matecki.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324
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