Unternehmensteuerreform - Sorgen und Hoffnungen des Mittelstands
(Berlin) - Die Konjunktur erholt sich. Die Inlandsnachfrage zieht an. Die Wirtschaft wächst. Es ist die richtige Zeit, um die steuerlichen Systemkorrekturen zu machen, die in schwierigen Zeiten auf der Strecke geblieben sind.
Wer braucht die Reform?
Die Bundesregierung hat mit dem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 Erwartungen geweckt. Nach unsystematischen Steuererhöhungen von über 30 Mrd. allein für das Jahr 2007 mischen sich jedoch Besorgnis und kritische Untertöne in die optimistische Grundeinstellung der Wirtschaft. Wann kommt die Reform? Muss ich mehr oder weniger zahlen? Muss ich jetzt auch Steuern auf Schulden zahlen? Auf diese Fragen gibt es noch keine Antworten. Klar ist, dass unsere Nachbarn nicht auf uns warten. Sie haben mit niedrigeren Steuern Maßstäbe gesetzt und Standortvorzüge geschaffen. Reform ist also Pflicht!
Was bringt die Reform?
Tarifsenkung ja Vereinfachung nein
Die meisten Steuerreformen nehmen sich Vereinfachung und Verbesserung vor. Sie tragen diesem Ansatz jedoch nur teilweise Rechnung. Dies ist bei den jetzt konkretisierten Eckpunkten leider auch nicht anders. Will man Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb offensiv voranbringen, muss sich die Belastung an der 25-Prozent-Marke orientieren notfalls schrittweise. Immerhin: Die Absenkung auf knapp unter 30 % ist ein wichtiges Signal für in- und ausländische Investoren.
Rechtsformneutralität
Deutschland hat mit den großen Personenunternehmen in Familienhand eine mehrere Jahrhunderte alte Tradition, die es in anderen Ländern so nicht gibt. Mit der weiteren Absenkung der Thesaurierungsbelastung wird für viele Personenunternehmen der Rechtsformwechsel zur echten Alternative. Diesen Wechsel ohne Steuerhemmnisse zu ermöglichen, ist eine zentrale Bedingung für die Verbesserung der Unternehmensbesteuerung.
Mehr Steuersubstrat weniger Fremdkapitalfinanzierung
Die Pläne der Bundesregierung zielen darauf ab, "Gewinnverlagerung ins Ausland" zu verhindern und Fremdfinanzierung gegenüber Eigenfinanzierung steuerlich zu verteuern. Dafür sollen Finanzierungsaufwendungen in der Gewerbesteuer hinzu gerechnet und Zinsen in der Einkommen- und Körperschaftsteuer nicht abzugsfähig werden. Es wachsen jedoch die Zweifel, dass ein nationaler Gesetzgeber bei einer globalen Standortkonkurrenz mit isoliertem Vorgehen gegen Fremdfinanzierung einen nachhaltigen Fiskalerfolg erzielen kann. Die mobilen Faktoren lassen sich nicht festbinden.
Wen trifft es?
Bestimmte Branchen, besonders der Immobiliensektor, sind stark auf Fremdkapital ausgerichtet. In diesen Bereichen werden Zinsschranke und erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung Zusatzlasten verursachen, die das Geschäft verteuern, verhindern oder auf gesamtwirtschaftlich suboptimale Umwege treiben. Oftmals ist der gewünschte Ersatz von Fremdkapital schlichtweg unmöglich. Das macht der IHK-Organisation, die alle Branchen und Regionen abdeckt, große Sorgen. Jede Einschränkung der Fremdfinanzierung muss dort enden, wo keine Gewinne für die Steuerzahlung herangezogen werden können.
Hoffnungen
Die Eckpunkte der Steuerreform sind politisch festgezurrt. Lösungen sind für 2007, 2008 und 2009 (Abgeltungsteuer!) angekündigt. Der Weg ins Bundesgesetzblatt ist jedoch noch weit. Das mag frustrieren, ist jedoch auch eine große Chance. Dabei helfen Mehreinnahmen durch die gute Konjunktur und gerade auch durch die Unternehmensteuerreform. Denn niedrigere Tarife bringen mehr Steuern das lehrt die internationale Erfahrung.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Ute Brüssel, Pressesprecherin
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000
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