Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Unterschiedlich lange Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter rechtmäßig

(Köln) - „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (XII ZR 273/98), dass in einem Mietvertrag für Mieter und Vermieter unterschiedlich lange Kündigungsfristen vereinbart werden können und dass längere Kündigungsfristen für Vermieter rechtmäßig sind, kommt zum richtigen Zeitpunkt und schafft im Hinblick auf die am 1. September 2001 in Kraft tretende Mietrechtsreform Rechtssicherheit", erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Franz-Georg Rips. Gleichzeitig, so Rips, sei die Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts auch eine schallende Ohrfeige und Blamage für die Eigentümerorganisation von Haus & Grund.

Haus & Grund hatte immer wieder vollmundig angekündigt, gegen die Mietrechtsreform, insbesondere die Kündigungsfrist-Regelungen, durch alle Instanzen prozessieren zu wollen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht.

„Die Bundesrichter haben ihre Entscheidung in Kenntnis der Ergebnisse und der Diskussion um die Mietrechtsreform 2001 getroffen, die für Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten und für Vermieter von drei bis neun Monaten vorsieht. Der Bundesgerichtshof verweist in seiner Begründung sogar ausdrücklich auf die Neuregelungen der Mietrechtsreform", sagte Rips. Damit ist die Rechtsauffassung von Haus & Grund, unterschiedlich lange Kündigungsfristen benachteiligen Vermieter aufs Gröblichste, unhaltbarunhaltbar. „Ich hoffe, dass die Eigentümerorganisation jetzt Ruhe gibt, die Verunsicherungs﷓ und Desinformationskampagnen einstellt und die Inhalte der Mietrechtsreform endgültig akzeptiert.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Aachener Str. 313 50931 Köln Telefon: 0221/940770 Telefax: 0221/9407722

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