Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Unterstützung statt Regulierung - Achtung der Menschenrechte in Lieferketten

(Berlin) - Die Achtung von Menschenrechten in den Lieferketten ist ein zentrales Thema für Un-ternehmen. Vor allem das weltweite Engagement deutscher Unternehmen in Entwick-lungs- und Schwellenländern rückt zunehmend in den Fokus der Verbraucher und der Politik. Zusätzlich zu zahlreichen internationalen Standards, Wirtschafts- und Bran-cheninitiativen hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte erstellt.

Achtung von Menschenrechten - wichtige Aufgabe mit vielen Fragezeichen
Menschenrechte sind für die deutsche Wirtschaft ein sehr wichtiges Anliegen. Schließ-lich fühlen sich die Unternehmen dem Leitbild des "Ehrbaren Kaufmanns" verbunden. In einer global vernetzten Welt tragen deutsche Unternehmen mit ihrem internationalen Engagement positiv zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung in Ent-wicklungs- und Schwellenländern bei. Vor allem beim Bezug von Rohstoffen, bei der Einhaltung von Arbeitsstandards oder der Bekämpfung von Korruption stehen Betriebe jedoch vor großen Herausforderungen in der Lieferkette. Die Einflussmöglichkeiten sind nur begrenzt, viele örtliche Rahmenbedingungen gar nicht beeinflussbar.

Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte
Antworten hierauf wollte die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan Wirt-schaft und Menschenrechte (NAP) zur Umsetzung der entsprechenden UN-Leitprinzipien geben. Zunächst ist es aber nur bei Forderungen an die Wirtschaft im Bereich menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten geblieben: Abgabe einer Grundsatzer-klärung, Einführung von Verfahren zur Risikoermittlung, Maßnahmen zur Risikovermei-dung, Berichterstattung sowie Beschwerdemechanismen. Mindestens 50 Prozent aller deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen diese fünf Schritte bis 2020 in ihre Prozesse integrieren. Wird dies nicht erreicht, will die Bundesregierung weitere Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen. Dabei richtet sich die Er-wartungshaltung grundsätzlich an alle Unternehmen - auch an Kleinbetriebe ohne in-ternationalen Bezug. Zwingend sollen bereits jetzt diese Schritte bei der öffentlichen Auftragsvergabe, der Außenwirtschaftsförderung und der Subventionsvergabe beach-tet werden - unabhängig von der Größe des Unternehmens.

Gut gedacht ist nicht gut gemacht
Problematisch ist, dass der NAP zwar wichtige Themen anspricht, aber den Unterneh-men faktisch den Schwarzen Peter zuspielt, ohne auch die Politik in die Pflicht zu neh-men, zumindest Unterstützung und Information zu leisten. Unklar bleibt, wie zum Bei-spiel kleine und mittlere Unternehmen die geforderten Schritte überhaupt mit verkraft-barem Aufwand implementieren können. Zudem wird mit der Androhung gesetzlicher Pflichten die Unsicherheit der Unternehmen im Auslandsgeschäft erhöht. Sie müssen einen unangemessen hohen Verwaltungsaufwand und höhere Kosten fürchten. Der

Nachweis, dass in der gesamten Lieferkette keine Menschenrechte verletzt wurden, wird vielen Unternehmen schwer möglich sein. Die Politik sollte nicht die Verantwor-tung einseitig auf Unternehmen übertragen. Diese besitzen vielfach weder die Markt-macht noch ausreichend Personal, um Standards in anderen Ländern einzufordern. Zudem sind gleiche Wettbewerbsbedingungen auf globaler Ebene Voraussetzung für den Erfolg im Auslandsgeschäft. Die Bundesregierung sollte sich deshalb auf internati-onaler Ebene für ein Level-Playing-Field einsetzen, also für den Grundsatz gleicher Regeln für alle.

Unternehmen benötigen Unterstützung
Statt neue Hürden aufzubauen, könnte die Politik Betriebe unterstützen: mit Informatio-nen zu Menschenrechtsrisiken in Lieferländern - zum Beispiel über die deutschen Bot-schaften in Zusammenarbeit mit den Deutschen Auslandshandelskammern - sowie durch Kooperationen mit den jeweiligen Regierungen zur Einhaltung internationaler Standards. Wichtig ist, dass die betroffenen Länder - auch mithilfe deutscher Entwick-lungszusammenarbeit - die Rechtslage vor Ort verbessern. Denn auch nach den UN-Leitprinzipien ist es in erster Linie Aufgabe des Staates, die Einhaltung von Menschen-rechten durchzusetzen sowie Sozial- und Umweltstandards zu fördern - auch in Ent-wicklungs- und Schwellenländern.

Quelle und Kontaktadresse:
(DIHK) Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203080, Fax: (030) 203081000

(rf)

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