Unverständlich mildes Urteil des Berliner Landgerichts ist ein handfester Justizskandal / Kindliche Opfer schwerster sexueller Gewalt wieder einmal Opfer zweiter Klasse
(Berlin) - Das gestrige (14. April 2010) Urteil des Landgerichts Berlin ist ein handfester Justizskandal. Der 61-jährige Täter, der zudem einschlägig vorbestraft ist, hat seine Tochter ab deren siebenten Lebensjahr schwer sexuell missbraucht. Es kam sowohl zur Penetration als auch zum Oralverkehr. 282 Fälle bis zum 12. Lebensjahr wurden angeklagt und der Angeklagte hat gestanden. Dennoch hat das Landgericht Berlin für diesen Sexualstraftäter die unfassbar geringe Strafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verhängt. Von einem solchen Urteil geht eine fatale Signalwirkung aus. Viele Fälle von sexuellem Missbrauch verjähren ohnehin.
Traut sich ein Opfer, wie in diesem Fall, nach vielen Jahren dennoch eine Strafanzeige zu erstattet, führt ein solches Urteil zu einer weiteren Traumatisierung.
"Schon die gesetzliche Schieflage, dass Sexualdelikte an Kindern grundsätzlich kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen sind, verdeutlicht, dass Kinder Opfer zweiter Klasse sind. Bei einem so schweren Fall von massenhaftem und langjährigem sexuellen Missbrauch durch einen schon einschlägig Vorbestraften nur eine Bewährungsstrafe zu verhängen ist unfassbar und offenbart ein Rechtsverständnis, das ernsthaft die Frage nach der Eignung zur Führung derartiger Prozesse stellt. Es ist an Zynismus kaum zu überbieten, dass der Täter als Bewährungsauflage ein Schmerzensgeld von nur 1.000 Euro zahlen muss. Zu Recht spricht die Opferanwältin von einem Schlag ins Gesicht. Dieses Urteil ist so empörend, dass eine angemessene Reaktion kaum in Worte zu fassen ist", so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
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Deutsche Kinderhilfe e.V.
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